• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Es regnet, ist neblig und kalt, alle sind krank und der Chef wird zunehmend cholerisch. Das Thema des Monats ist also folgerichtig --> Das Grau(en)
    Wir sind gespannt, war Euch dazu einfällt! Zum Wettbewerb --> Klick
  • Auch in diesem Jahr möchten wir auf unserer Webseite mit einem passenden Banner etwas weihnachtliche Stimmung verbreiten. Jeder Apfeltalker kann, darf und sollte uns einen Banner-Entwurf zusenden, wie und wo das geht, könnt Ihr hier nachlesen --> Klick

Apple Gewährleistung

lemac

Gala
Registriert
29.03.07
Beiträge
51
An alle Juraexperten:
Wie ist es jetzt eigentlich mit der Apple-Gewährleistung von 1 Jahr. So viel ich weiß, muss doch jeder Händler in Deutschland 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware geben. Bei Privatauktionen muss man es extra ausschließen. Wie sieht es jetzt mit der nur einjährigen Apple-Gewährleistung im Apple-Shop aus? Ist die eigentlich nicht rechtswidrig? Wenn ich einen Mac bei einem anderen Händler kaufe, bekomme ich meines Wissens auch 2 Jahre Gewährleistung.
Mich würde interessieren, ob jemand sich hier auskennt und mir Auskunft geben kann.
 

quarx

Brauner Matapfel
Registriert
17.04.05
Beiträge
8.444
Wie jeder andere Händler bietet Apple die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre Gewährleistung. Darüber hinaus eine 1jährige Hardwaregarantie. Das ist etwas ganz anderes. Ich empfehle zum Thema dringendst diesen Thread. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

notranked

Melrose
Registriert
07.05.06
Beiträge
2.493
Gesetzlich: Gewährleistungsfrist 2 Jahre
Apple gibt eine Garantie von 1 Jahr, eine Garantie ist aber nicht vom Gesetz vorgeschrieben.
hatten wir schon oft das thema
sufu ;)
 

lemac

Gala
Registriert
29.03.07
Beiträge
51
O.k. danke, hat mir geholfen. Habe den o.g. thread auf Anhieb nicht gefunden.
 

google5000

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
Registriert
04.03.07
Beiträge
253
Gewährleistung: 2 Jahre bei Privatpersonen, Geschäftleute müssen sofort rügen.
Garantie: 1 Jahr
 

civi

Gast
Schon blöd die deutsche Regelung, dass sich die meisten Leute nicht den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie unterscheiden können.

Gewährleistung ist Pflicht (gegenüber den Privatkunden).
Garantie ist gut für das Vertrauen in den Hersteller.
 

lemac

Gala
Registriert
29.03.07
Beiträge
51
Ich muss sagen, dass das Problem wohl auch bei Händlern besteht, vor allem die 6 Monatsregel. Erst vor Kurzem hatte ich meinen Kaffeeautomaten 3 Tage vor Ablauf des 2 Jahres-Gewährleistungstermins beim Richten und der Defekt wurde reibungslos und vor allem kostenlos übernommen, obwohl er eindeutig erst kürzlich aufgetreten war.
 

guy_incognito

Oberdiecks Taubenapfel
Registriert
20.09.06
Beiträge
2.752
@lemac

Der Defekt kann ja trotzdem schon bei der Herstellung entstanden sein. Der Mangel trat nun halt nur etwas später in Erscheinung. Schau dir doch mal die G3/G4-iBooks an. Da traten die Mängel auch erst nach Jahren auf. Dafür aber flächendeckend.
Es geht also nicht um den Zeitpunkt des Auftretens, sondern um die Ursächlichkeit des Mangels. Das Problem ist nur, dass du nach sechs Monaten selbst beweisen musst, dass der Mangel herstellungsbedingt ist. Und das ist zumeist schwer bis unmöglich.