zur Not vom Fernabsatzgesetz gebrauch machen.
@Randfee
Aber Du kannst das ja nur innerhalb von 2 Wochen zurückgeben, wenn es keine Gebrauchsspuren u.ä. hat.
Bei Apple steht z.B. in den AGBs dann man Produkte so testen darf, wie man es auch in einem Geschäft testen würde , nicht mehr und nicht weniger.
Also nicht erstmal munter 1,5 Wochen benutzen und dann zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten...
Gilt das Fernabsatzgesetz auch für BTO bzw. CTO Bestellungen, ich glaube eher nicht?
Ich bin mir nicht sicher ob du dich auf meinen Post beziehst, wenn ja:klar kannst Du das Gerät innerhalb 14Tage ohne Angabe von Gründen zurückgeben, aber halt nur in einem quasi unbenutzten Zustand.
Wenns Gebrauchsspuren zeigt muss der Verkäufer das Gerät zwar zurücknehmen, kann Dir aber "Benutzungsgebühren" für die Abnutzung des Geräts in Rechnung stellen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.