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Michael Reimann

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Michael Reimann
In einem bemerkenswerten Schritt zur Einhaltung europäischer Vorschriften wird Apple es Benutzer:innen in Europa ermöglichen, iPhone-Apps erstmals über Webplattformen herunterzuladen.

Diese Entscheidung steht im Einklang mit den Bestrebungen der Europäischen Union, die Dominanz von Big-Tech-Unternehmen einzudämmen und den Wettbewerb zu fördern. Dies teilte das Unternehmen in einem Blogpost mit und signalisierte damit seine Absicht, sich den Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) zu beugen.

Entwickler:innen winken neue Möglichkeiten​


Neben der Öffnung für Downloads abseits des hauseigenen App Stores, erlaubt Apple Entwickler:innen nun auch, Rabatte außerhalb des App Stores anzubieten und Drittanbieter-Marktplätzen die Verbreitung eigener Apps zu gestatten. Ein Großteil dieser Änderungen tritt sofort in Kraft, mit Ausnahme der Erlaubnis für Entwickler, Apps über Webseiten zu vertreiben, die im Frühling umgesetzt werden soll.

Die Neuausrichtung ist Teil von Apples Bemühungen, sich an die im März in Kraft getretenen Vorschriften des Digital Markets Act der EU anzupassen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Vorherrschaft von Plattformen wie Googles Suchmaschine, Apples App Store, Amazons Marktplatz und Facebook von Meta Platforms zu brechen, um den Wettbewerb zu verbessern. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, drohen empfindliche Strafen.

Druck auf Apple steigt​


Apples Neuerungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen zunehmendem Druck von Regulierungsbehörden und Wettbewerbern ausgesetzt ist. Erst kürzlich kündigte Apple an, Epic Games wieder einen Entwickleraccount zu gewähren, was Epic ermöglicht, einen eigenen App Store in der EU zu eröffnen und damit in direkte Konkurrenz zu Apple zu treten. Diese Entscheidung folgte auf kritische Rückfragen der Brüsseler Regulierer nach Apples anfänglicher Ablehnung Epics und die Androhung weiterer Strafen.

Zudem wurde Apple in diesem Monat mit einer Geldstrafe von 1,8 Milliarden Euro in der EU belegt, weil es Musikstreaming-Konkurrenten daran gehindert hatte, günstigere Angebote zu machen. Apple hat Einspruch gegen die Strafe eingelegt. Das Unternehmen argumentiert, die Regulierungsbehörden hätten keine "glaubwürdigen Beweise für Schäden an Verbrauchern" gefunden.

Ausblick und weitere Schritte​


Apple hat bereits weitere Schritte unternommen, um den App Store in der EU konform zu machen, einschließlich der Umstrukturierung der Gebühren, die es Entwickler:innen berechnet. Die Anpassungen und der offene Dialog mit der EU zeigen Apples Bereitschaft, sich in einer dynamischen rechtlichen Landschaft anzupassen und gleichzeitig neue Möglichkeiten für Entwickler:innen und Nutzer:innen zu schaffen. Die Umsetzung des Digital Markets Act markiert einen Wendepunkt in der Regulierung digitaler Märkte, deren Auswirkungen weit über die Grenzen Europas hinaus spürbar sein werden.

Quelle: Bloomberg

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ActiveMan

Strauwalds neue Goldparmäne
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Laut Apple ist eine Vorraussetzung dafür eine App über die eigene Webseite anbieten zu dürfen folgendes:
To be eligible for Web Distribution, you must:

  • [...]
  • Be a member of good standing in the Apple Developer Program for two continuous years or more, and have an app that had more than one million first annual installs on iOS in the EU in the prior calendar year.
Sprich, das dürfen nur etablierte, große Entwickler. Das kann ja niemals im Sinne der EU sein...
 

angerhome

Pommerscher Krummstiel
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Ich denke auch nicht, dass es Bestand haben wird.
Im Moment kann man sagen:
Apple is reinventing the backpedaling.

Auch die 30-Tage-Frist werden sie nicht halten können.