Na da steht schon mal nix dazu, was ich gefragt habe.....
dass Apple das Markenrecht an seinem Logo verlieren würde, wenn z.B. diese Firma ihre Birne sichern könnte.....
Nix rechtlich verbindliches, nur eine Empfehlung....."Nach Eintragung Ihrer Marke sollten Sie regelmäßig Neueintragungen anderer Marken recherchieren, um aus Ihrer älteren Marke gegen identische und ähnliche Marken vorzugehen und so Ihre Marke zu verteidigen."
Noch mal die Frage, woraus leitest du dies, in diesem speziellen Falle ab?Ich denke, dass Apple (bzw. deren gut bezahlte Juristen) das nicht aus Jux macht sondern aus schlichten juristischen Zwang
Das war Deine Frage. Ich habe so gut es ging drauf geantwortet. Man kann (nicht muss) sein Markenrecht verlieren wenn man sie nicht gegen gleiche oder ähnliche Marken(zeichen) verteidigt, war die Antwort. Um das extrem komplizierte Markenrecht zu erklären bedarf es dann doch einen Juristen.Ständig kommt diese Begründung, aber ich finde nichts dazu, dass Apple das Markenrecht an seinem Logo verlieren würde, wenn z.B. diese Firma ihre Birne sichern könnte.....
Apple braucht sich um seine eigene Marke keine großen Sorgen zu machen, da sie notorisch bekannt sein dürfte und somit nicht einmal einer Eintragung bedarf, um daraus vorgehen zu können.
Ein Blick in die Richtlinie für die Prüfung von Markenanmeldungen und für die Registerprüfung des DPMA könnte auch helfen, um weitere Fragen zu klären.
Und welche Relevanz haben Informationen des deutschen DPMA für ein US-amerikanisches Unternehmen welches gegen ein kanadisches Unternehmen vorgeht?
Eieiei, ich wollte mich ja zu diesem Thema nicht äußern, da hier Halbwissen mit Drittelwissen und das wiederum mit Viertelwissen unterboten wird, aber diese Ausführung dreht mir dermaßen den Magen um, dass ich mal ein paar Stichpunkte loswerden möchte:Zunächst einmal: patentrechtluch ist es tatsächlich so, dass ein Unternehmen seine Marke aktiv verteidigen muss, um nicht Gefahr zu laufen, dieses Patent zu verlieren. Zu viele ähnliche Logos führen letztendlich zur Verwässerung des patentierten Logos und damit zum Verlust der Einzigartigkeit und somit der Grundlage des Patents.
EieieiEieiei, ich wollte mich ja zu diesem Thema nicht äußern, da hier Halbwissen mit Drittelwissen und das wiederum mit Viertelwissen unterboten wird, aber diese Ausführung dreht mir dermaßen den Magen um, dass ich mal ein paar Stichpunkte loswerden möchte:
- Ein Patent (technisches Schutzrecht, normiert im Patentgesetz) und eine Marke (nichttechnisches Kennzeichenrecht, normiert im Markengesetz) sind STRIKT zu trennen!
- Auch wenn grundsätzlich systematische Gemeinsamkeiten mit dem US-Recht bestehen hat das deutsche Markenrecht mit dem Vorgang rein garnichts zu tun. Insbesondere die Prüfungsrichtlinien des DPMA sind hier irrelevant.
- Fakt ist, dass jeder Markeninhaber im eigenen Interesse gehalten ist, Drittzeichen, die in seinen Augen kollidieren, zu bekämpfen. Man kann dies einem Markeninhaber nicht verbieten. Ansonsten wird der Schutzumfang der Marke kontinuierlich geschmälert. Eine Schmälerung der Unterscheidungskraft bishin zur Löschungsreife ist aber ein extremer Fall, zu dem es ein sehr weiter Weg ist. Apple steht es absolut frei, gegen Drittmarken vorzugehen. Nur so behält man eine starke Marke. Was dann dabei rauskommt, steht aber auf einem anderen Blatt. Ich persönlich sehe hier nicht zwingend Verwechslungsgefahr.
- Auch wenn es aus der Perspektive des Geistigen Eigentums nicht zu beanstanden ist, kann man über das Verhalten von Apple auf sozialer Ebene schon ein bisschen lächeln.
Und warum?Hättest besser auch nichts geschrieben.
Mehr oder weniger wurde das ja vorher auch schon so gesagt bzw. geschrieben.Fakt ist, dass jeder Markeninhaber im eigenen Interesse gehalten ist, Drittzeichen, die in seinen Augen kollidieren, zu bekämpfen. Man kann dies einem Markeninhaber nicht verbieten. Ansonsten wird der Schutzumfang der Marke kontinuierlich geschmälert.
Im deutschen Markengesetz ist das z.B. § 49 Abs. 1 und Abs. 2. Wird eine Marke nicht verteidigt und wird so evtl. zu einem Umgangsbegriff in der jeweiligen Klasse dann sieht es für den Inhaber der Marke irgendwann blöd aus.
Dann kann die eigene Marke u.U. sogar gelöscht werden, das ist also nicht nur im amerikanischen Recht so.
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