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[6] Apple Austauschgeräte

Nach dieser Theorie mußte ein super aussehendes iPhone ohne jeden Kratzer mit wackelnden Knöpfen und abstehendem Display, das aber noch funktioniert, den maximalen Wiederverkaufswert haben. :rolleyes:
Ich sag ja, die Logik ist mir zu hoch.
 
Und genau auf solche Kommentare habe ich NULL Bock, für was gibt es hier ein Forum.

Scheinbar hast du nix besseres zu tun, als nur rumzunörgeln, Hendrik Ruoff!

Schade!
 
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Reaktionen: Das Phantom
@apfelszg11

Bei solchen Leuten ist das Geschrei, leider, meist umso größer, wenn das eigene Gerät auch mal einen Mangel hat. Betrifft es jedoch andere, werden sie als pingelig dargestellt und man versucht zu beschwichtigen.

Wichtig ist doch, dass du mit deiner Entscheidung zufrieden bist, denn es ist dein iPhone und es ist dein Geld, welches du ausgegeben hast.
Da würde ich mir von anderen überhaupt nichts einreden lassen.

Hoffen wir mal, dass das Tauschgerät nun keinen Mangel mehr hat.
 
Gut. Hätte ich eine Chance auf ein Neugerät, eingeschweisst. Wandlung des Vertrages?
 
Warum war doch ne ehrliche Antwort :D du bekommst kein neues sondern nur ein Austauschgerät
 
Gut. Hätte ich eine Chance auf ein Neugerät, eingeschweisst. Wandlung des Vertrages?

Ja, Du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten.
Dies ist legitim wenn die Nacherfüllung mehrmals erfolglos ist.

BGB § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagt das Konsumentenrecht nicht, dass bei 2x igem nicht erfolgreichem Austausch, man beim 3. Mal Recht auf Rückabwicklung hat?!
 
Der Kratzer beeinträchtigt die Funktion doch aber auch nicht, oder? Die Logik ist mir zu hoch.

Da gebe ich Dir absolut Recht. Hier hatte ich auch eher den optischen Mangel in Bezug auf den Wiederverkaufswert im Kopf gehabt. Wie gesagt, ich würde wegen eines Kratzers auch nicht tauschen (hatte in meinem weissen 4s damals eine ganz üble Macke in der Kunsstoffumrandung am Display...und auch nicht getauscht). Ich habe bisher meine Geräte (Samsung) immer verkauft, aber ich überlege beim iPhone, es nicht mehr zu tun. Ich denke, bis ich ein neues bekomme, will mein Sohn auch eins haben (er kommt dann in das Alter...) und dann bekommt er meins :)

Edit: das 6er ist privat mein erstes iPhone, alle anderen (4s und 5s) waren / sind Diensthandys, die ich nicht verkaufen muss...bzw. die dann weitergereicht werden oder als Ersatzgeräte dienen...
 
Ich hatte meine iPhones bisher jeweils etwa vier Jahre. Über den Wiederverkaufswert habe ich mir nie Gedanken gemacht. Ich halte es da mit der Devise "Lebe immer first class, sonst tun es deine Erben." ICH will das iPhone/Auto/sonstwas zu meinem maximalen Wohlsein nutzen. Wenn das hinterher so aussieht, daß es keine Höchstpreise beim Verkauf bringt - was solls? Ich habe eine tolle Zeit damit gehabt, anstatt mich bei jeder Berührung zu vergewissern, daß auch ja kein Kratzer entstanden ist. :)

Edith meint, daß ich mein iPhone 4 gerade an meine Tochter verschenkt habe und die sich gefreut hat wie Bolle. Trotz Kratzer und nicht mehr taufrischem Akku. Da läuft das sicher noch ein paar Jahre.
 
ICH will das iPhone/Auto/sonstwas zu meinem maximalen Wohlsein nutzen.

Das wollen wir doch alle und für die selbst verursachten Abnutzungen ist das eigene Talent verantwortlich.
Nur wenn ich ein Neuwagen/Neugerät kaufe, dann will ich alle Schäden selber machen dürfen.
 
Nur wenn ich ein Neuwagen/Neugerät kaufe, dann will ich alle Schäden selber machen dürfen.
Ob ich die Beule ins neue Auto nach 15 min reinfahre oder ob die gleich dabei ist, nimmt sich nicht viel. Weil: Auto ist für mich Mittel, um von A nach B zu kommen. Da sammeln sich eh Kratzer, Beulen, Druckstellen an.
Ein Smartphone ist für mich Mittel, um Informationen zu bekommen, zu telefonieren, zu kommunizieren. Das ist es egal, wenn ich eine Mail verschicke und auf der Rückseite ist ein Kratzer.
 
Bei einem Gebraucht-Gerät dürfen dann Andere die Schäden verbocken, oder was?
Ts, schon eigenartig, wie unterschiedlich die Prioritäten ausfallen...
 
Bei einem Gebraucht-Gerät dürfen dann Andere die Schäden verbocken, oder was?

Klaro, dafür wird ja auch kein Neupreis gezahlt. Zumindest nicht von mir.
Wenn deine Priorität darauf liegt, verkaufe ich Dir gerne mein Gebrauchtgerät zum Neupreis, da ja alle Funktionen gegeben sind.

Edit:
...nimmt sich nicht viel.

Du zahlst also für einen Neuwagen mit Beule den vollen Kaufpreis?