iReiher
Leipziger Reinette
- Registriert
- 17.09.08
- Beiträge
- 1.779
Ich bin von der Kandidatenliste richtig überrascht. Ein Großteil der Nominierten ist in meinen Augen zurecht aufgestellt.
Ein Großteil, da hast du Recht, aber nicht alle
Ich bin von der Kandidatenliste richtig überrascht. Ein Großteil der Nominierten ist in meinen Augen zurecht aufgestellt.
da ich sicher nicht im recall bin, mach ich gerne den zweitenIch bin nicht dabei? Hätt ich auch gar nicht erwartet, da ich zwar aktiv bin, aber nicht "Super" bin. Wenn das dann zu ner fetten Show ausartet, kann ich Muppetshowopa spielen. Wer will der zweite im Bunde sein?
Solange es nicht aus "Hoartn hört ein Hu" ist ... *gg*ich hatte es ja eigentlich "hoartn aus dem … hieb" nennen wollen, ich wusste nur, nicht welcher
Tja... so etwas nennt man Gesetzes-Lücke(n). Oder auch Rechtschreib-Regel-Reform
Ansonsten: Die Regeln bleiben.
Schon wieder karma-heulerei? Oh man....
"da hoarte hert a hu! bam, oida!"Solange es nicht aus "Hoartn hört ein Hu" ist ... *gg*
Ach du Schreck, ich bin ja auch nominiert. Muss ich singen?
Aber die Aufgaben und deren Lösungen der einzelnen Recall-Teilnehmer werden doch nachher veröffentlicht, oder?
Ach du Schreck, ich bin ja auch nominiert. Muss ich singen?
Kannst du gern machen, gewinnen wirst du dennoch nicht.
Den Gewinner haben wir doch schon vor zwei Stunden erklärt.
Es ist Casi. :-D
Ob Casi überhauupt in den Recall kommt, ist eine andere Frage
singen nicht, aber ein paar maßnahmen helfen sicher:Ach du Schreck, ich bin ja auch nominiert. Muss ich singen?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.