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Also auf Anhieb finden sich reichlich Links zu Studien die Ablenkung durch das Handy mit der Wirkung von Alkohol vergleichen.Da kann man als Gesetzgeber noch so viele Bußgelder verhängen oder kostspieliges Personal einsetzen.
Wenn ein alkoholisierter Fußgänger als Führerscheininhaber mit Sanktionen belegt werden kann, warum dann nicht auch ein "Handy-Zombie" der blind durch den Verkehr stolpert und dabei sich und andere gefährdet?
Es ist jedenfalls der grundfalsche Ansatz dies auch noch durch Erleichterungen für solche Zeitgenossen gesellschaftsfähig zu machen.
Dieses Verhalten ist unentschuldbar und dies sollte auch entsprechend durch Strafen zum Ausdruck gebracht werden.