eichyl
Rhode Island Greening
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- 03.12.09
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Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Amazon das Angebot des Bestellers annimmt.
In diesem Fall hat der Threadersteller dem Onlinehändler(Amazon) angeboten, die Monitore zum ausgepriesenem Preis zu kaufen.
Die Bestellbestätigung ist in diesem Fall lediglich eine Kenntnisnahme des Angebots.
Nun kann Amazon entscheiden, ob sie den Artikel zu diesem Preis verkaufen, oder auch nicht.
Richtig! Das Zauberwort lautet: Invitatio ad Offerendum. Der Vertrag kommt hier erst zustande, wenn die Ware beim Käufer eingetroffen ist! Nicht früher und nicht später. Der Händler macht dem Käufer sozusagen ein Angebot ein Angebot abzugeben. Wenn der Käufer bestellt macht er ein Angebot selbst wenn der Käufer Vorkasse überweist machst er nur ein Angebot. Die Annahme dieses Angebots tritt erst mit erhalt der Ware in Kraft.
Übrigens ist eine Rechtsberatung im Forum/www verboten! Dafür kann Apfeltalk belangt werden und das kann sehr teuer werden. Daher würde ich dir empfehlen deinen Beitrag zu anonymisieren und fiktiv zu formulieren! Nach dem Motto: Angenommen A hat bei B einen Monitor bestellt...