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Admins und ihre Launen - so langsam ....

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Für weitere Antworten geschlossen.

ezi0n

Leipziger Reinette
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es ist fakt, dass das einklingen in fremde wlans einen straftatbestand darstellt. und zwar nicht, weil das internet kostenlos genutzt wird, sondern weil der user sich unberechtigterweise eine ip bereitstellen lässt (so habe ich das zumindest mitbekommen).

daher finde ich es völlig legitim, den thread zu schliessen.

ok, kann aber nicht sein, denn dann machst du dich bei jedem Logon auf einen Hotspot strafbar - da die Nutzung erst später vereinbart wird. Du bekommst eine IP und dann kannst du entweder "frei" nutzen, oder gegen Gebühr weiter nutzen, andere Hotspots sind mir nicht bekannt, ausser per Authentisierung mit LEAP zB, die sind aber "nicht offen" ...

gruß
eZi
 
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yoshi007

Manks Küchenapfel
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Fragt sich nur, wann das Thema zum Yoshi-Thema konvertiert...o_O
*:p*
 

.david

Filippas Apfel
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Die weiter oben zitierte amerikanische Rechtsauffassung hat in Deutschland keinerlei Relevanz. Noch wird die deutsche Rechtslage hier geschaffen und zum Glück nicht in USA.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Die weiter oben zitierte amerikanische Rechtsauffassung hat in Deutschland keinerlei Relevanz. Noch wird die deutsche Rechtslage hier geschaffen und zum Glück nicht in USA.

ist richtig, jeodch ist reverse egineering und das modifizieren von compilierten code in Deutschland schon immer verboten, ich wollte nur die Grundlage schaffen, wie es mit der Publizität der Informationen zu "legal" und "illegal" ist ...

gruß
eZi
 

landplage

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AT ist kein Forum, um vordergründig unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Auslegungsfragen oder die Sinnhaftigkeit von Gerichtsurteilen zu diskutieren.

Da diese Diskussion inzwischen auf Nebenkriegsschauplätze abdriftet, tenddiere ich dazu, diesen Thread zu schließen.
Gibt es noch Meinungen zum Thema, die hier unbedingt mitgeteilt werden müssen?
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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AT ist kein Forum, um vordergründig unterschiedliche Rechtsauffassungen oder Auslegungsfragen oder die Sinnhaftigkeit von Gerichtsurteilen zu diskutieren.

Da diese Diskussion inzwischen auf Nebenkriegsschauplätze abdriftet, tenddiere ich dazu, diesen Thread zu schließen.
Gibt es noch Meinungen zum Thema, die hier unbedingt mitgeteilt werden müssen?

Ist der Nebenkriegsschauplatz jetzt die Legitimation um ein unbequemes Thema nicht weiter diskutieren zu müssen?? Wenn ja in meinen Augen dann leider sehr peinlich.

Ich sehe daher in diesem Thema durchaus Diskussionspotential, denn so klar wie manche hier gerne behaupten wollen, ist die Rechtslage auf gar keinen Fall.
Ob eine solche Diskussion in AT zugelassen wird, steht auf einem anderen Blatt - das können eben nur die Forenbetreiber erscheinen.

Sehe ich genau so, aber mir scheint, ist nicht erwünscht.

gruß
eZi
 

landplage

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Die Rechtslage kann und wird hier nicht diskutiert werden. Dazu gibt es andere Foren im Internet. Das Thema kann von uns juristisch fachlich nicht beurteilt werden.
Und keiner der sich hier sicher mit den besten Motiven Engagierenden wird im Ernstfall AT kostenlos und kompetent vor Gericht durch alle Instanzen vertreten, falls die Forenbetreiber eine Abmahnung bekommen.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Heisst im Klartext also Rechtslage WLANs - wird nicht diskutiert, Rechtslage und damit verbundene Themen zum Thema Jailbreak und Co beim iPhone/iPod (die meiner Auffassung nach eindeutiger sind) sind weiterhin auf AT gedultet, da ihr das [edit] juristisch fachlich beurteilen [/edit] könnt?

gruß
eZi
 
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landplage

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Es werden sowohl die Rechtslage zum nicht autorisierten Nutzen von fremden WLANs als auch die technischen Voraussetzungen (nach denen war ja im Ursprungsthread gefragt worden) nicht diskutiert.
Für das Erstere fehlen uns die Kenntnisse, das Letztere halten wir für illegal.
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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@landplage,

Ok, ich halte also fest, dass das Modifizieren von Hardware und damit gelieferter (gesicherter) Software aus Sicht der Adminriege bei AT somit nicht illegal ist, ist es das was deine Aussage sagt? Oder beziehst du dich nur auf den Punkt WLANs und übergehst mein Argumtent bzgl des iPhones und iPods einfach, was ich aus deinem Text jetzt so heraus lesen würde, wenn ja Frage ich mich, warum du dazu nicht Stellung nimmst und es offensichtlich immer ignorierst.

Zur Erklärung, ich stelle hier 2 Punkte gleich, die in meinen Augen beide "bedenklich" sind, was meine Erklärung im anderen Thread angeht übrigens nicht, aber sei es drum, aber ich frage mich halt warum das eine "geduldet" wird das andere Thema riegeros "niedergemacht" wird, sobald es in eine Richtung geht, die vor allem eher der Aufklärung über die Situation angeht.

Gruß
eZi
 
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Nathea

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Heisst im Klartext also Rechtslage WLANs - wird nicht diskutiert, Rechtslage und damit verbundene Themen zum Thema Jailbreak und Co beim iPhone/iPod (die meiner Auffassung nach eindeutiger sind) sind weiterhin auf AT gedultet, da ihr das [edit] juristisch fachlich beurteilen [/edit] könnt?

gruß
eZi
Es gibt Urteile (aus der Vergangenheit, wie auch aktuelle), auf die im Übrigen bereits hingewiesen worden ist, bei denen der in ein fremdes, nichtöffentliches, ungesichertes Netzwerk Eindringende eine Bestrafung erfuhr. Von einer Bestrafung eines Jailbreaks oder Unlocks hingegen ist hier im Forum noch nichts bekannt, diese Handlungen werden hier im Forum als "Grauzone" bezeichnet.

Bitte unterscheide zwischen öffentlichen ungesicherten Netzwerken, bei denen schon die Bezeichnung "Hotspot" impliziert, dass sie für die Benutzung durch die Allgemeinheit oder einen breiten Nutzerkreis bestimmt sind, und den ungesicherten Netzwerken von Privatleuten oder Firmen, deren Netzwerke eben nicht zur Benutzung durch die Allgemeinheit, sondern ausschließlich den privaten/firmeninternen Gebrauch bestimmt sind.
 

.david

Filippas Apfel
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@eZi: Du möchtest also 2 unterschiedliche Baustellen miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben, um deinen Eingangspost zu rechtfertigen?
 

landplage

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Ich beziehe mich hier auf denvon Dir verlinkten Ausgangsthread zum Thema "Eindringen in ungesicherte fremde WLANs".

Ich darf mich selber noch einmal zitieren:
Da AT kein rechtswissenschaftliches Forum ist noch die Forenbetreiber versierte Anwälte, halte ich es für legitim, in für uns vom Team unklaren Situationen eher konservativ-vorsichtig zu agieren.
Das entscheiden wir von Fall zu Fall. Und im Fall des Eindringens in fremde offene WLANs halten wir eine weitere Diskussion für nicht sinnvoll.
Der Umgang mit "sensiblen" Themen wird von Fall zu Fall vom Team entschieden und ggf. bei geänderten Randbedingungen (welcher Art auch immer) angepaßt.
Erwarte jetzt bitte nicht, daß wir an dieser Stelle hier eine Liste aller "heißen Fragen" und unsere Stellung dazu auflisten.

Es geht hier - von Dir so angefangen - um ungesicherte WLANs, um nichts anderes.
 

HuskyX

Oberösterreichischer Brünerling
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Sorry wenn ich mich einklinke, aber er meint eigentlich nur das beide Themen Jailbreak und die einwahl in ein fremdes Netzwerk illegal sind und er "versteht" nicht warum das Thema Jailbreak akzeptiert wird. Wo es ja auch eine illegale handlung ist, die gesicherte Software zu verändern....
 

ezi0n

Leipziger Reinette
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Sorry wenn ich mich einklinke, aber er meint eigentlich nur das beide Themen Jailbreak und die einwahl in ein fremdes Netzwerk illegal sind und er "versteht" nicht warum das Thema Jailbreak akzeptiert wird. Wo es ja auch eine illegale handlung ist, die gesicherte Software zu verändern....

danke, nicht ganz aber nah dran .. .mehr weiter unten ...
Bitte unterscheide zwischen öffentlichen ungesicherten Netzwerken, bei denen schon die Bezeichnung "Hotspot" impliziert, dass sie für die Benutzung durch die Allgemeinheit oder einen breiten Nutzerkreis bestimmt sind, und den ungesicherten Netzwerken von Privatleuten oder Firmen, deren Netzwerke eben nicht zur Benutzung durch die Allgemeinheit, sondern ausschließlich den privaten/firmeninternen Gebrauch bestimmt sind.

Liebe Nathea,

ein öffentliches, ungesichertes Netz ist eins welches eines SSID öffentlich "broadcastet" und nicht verschlüsselt ist. Mal angenommen meine SSID wäre "T-Com Hotspot", weil ich meinen Anschluss bei der Telekom habe und ich als User das für mich als meinen "Hotspot" ansehe ... wie soll jemand das unterscheiden können? Aber er würde sich laut deiner Argumentation trotzdem Strafbar machen, oder? Denn wir wissen ja alle, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, richtig? Was ich beanstande, dass es eben untersagt ist, diese Unwissenheit zu bereinigen.

Auf der anderen Seite, die du als "Grauzone" beschreibst gibt es eindeutige, langjährig angewandte Rechte, die Apple in Deutschland nicht zur Verfolgung stellt, was aber deren Illegalität in keinster weise "rechtfertigt".

@eZi: Du möchtest also 2 unterschiedliche Baustellen miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben, um deinen Eingangspost zu rechtfertigen?

Tue ich das? Ich hinterfrage nur glaube schon zum mittlerweile dritten oder vierten Mal nach, ist ja nicht das erste Mal, dass ein WLAN Thread dann geschlossen wurden.

Und sie haben, laut meiner auf Deutschem Recht basierten Auffasung sehr wohl was mit einander zu tun wenn AT meint, dass zugang zu nicht gesicherten WLAN "hacking" und somit Illegal ist, denn wie ich bereits sagte ist das Modifizieren von Software auf Geräten á la Bios, exklusivem Betreibssystem oder auch das modifieren von compilierten "Code" illegal. Somit wirft sich dann doch bei mir berechtigter Weise die Frage auf, warum das eine erlaubt und das andere verboten ist oder?

Zumal der Thread ja auch nicht mehr in die Richtung ging wie etwas möglich gemacht wird, sondern dem Threadersteller sein möglicher Fehler und die damit verbundene Folgen erläutert wurde - oder auf dem Weg war ...

Gruß
eZi
 
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