Der, die, das APPLE CARE ist eine kostenpflichtige GARANTIE-Erweiterung, die auch m.W. die Schusseligkeit des Users absichert.
Das stimmt nicht. Mit einer Herstellergarantie garantiert dir Apple, dass das Produkt über einen bestimmten Zeitraum, also bei Apple grundsätzlich 1 Jahr, funktionieren wird. Apple Care
erweitert diese 1-jährige Garantie um weitere 2 Jahre.
Deine "Schusseligkeit" wird mit der Garantie nicht abgedeckt. Schusseligkeit kann bedeuten: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder gar mutwillige Beschädigung. Für sowas gibt es zusätzliche Versicherungen. Bei mutwilliger Beschädigung würde auch die Versicherung nicht greifen.
Die gesetzliche Gewährleistung beläuft sich in Deutschland 2 Jahre und deckt alle Sach- und Rechtsmängel ab, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Gefahrenübergabe bereits vorhanden waren.
Die Beweislast gilt grundsätzlich beim Kunden. Beim Verbrauchsgüterkauf, also beweglichen Sachen, gilt die Vermutung, dass ein Sach- oder Rechtsmangel, wenn er bis zu 6 Monate nach der Gefahrenübergabe auftritt, auch schon bei Gefahrenübergabe vorhanden war. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislast endgültig beim Kunden.
Das bedeutet:
Du kaufst dir einen Mac Pro für 3.000,-€ am 1.1.2010:
- 1.1.2010: gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie beginnen zu laufen
- 1.7.2010: geht die Beweislast der gesetzlichen Gewährleistung auf den Kunden über, er muss Sach- und Rechtsmängel ab hier nachweisen.
- 1.1.2011: ist die freiwillige Garantie beendet, d.h. ab sofort garantiert dir Apple die Funktionalität deines Produktes nicht mehr.
- 1.1.2012: die gesetzliche Gewährleistung ist vorüber, alle Sach- und Rechtsmängel obliegen nun vollständig deinem Risiko.
Beispiele:
- 1.6.2010: Grafikkarte des Mac Pro defekt: -> Apple muss nachweisen, dass der Defekt nicht bei Gefahrenübergabe bestand, wenn ja: Ersatz der Grafikkarte und: Garantie läuft noch, also wird die Karte ohnehin getauscht, wenn der Kunde unschuldig ist.
- 1.7.2010: Arbeitsspeicher defekt: -> Kunde muss nachweisen, dass der Defekt bei Gefahrenübergabe vorlag, aber: Garantie läuft noch, also muss Apple Speicher ersetzen, wenn der Kunde unschuldig ist. Die Funktionalität des Speichers wird ja noch gewährleistet.
- 1.1.2011: Festplatte defekt: Garantie abgelaufen, aber: Gewährleistung läuft. Problem: Beweisführung für den Kunden schwierig, er kann praktisch nur auf Kulanz seitens Apple hoffen.
Ergebnis: nach dem 1.1.2011 hat man einen Mac Pro mit defekter Festplatte, bei fehlender Kulanz wird diese nicht ersetzt. Hätte man Apple Care abgeschlossen, würde sie repariert werden.
Es ist sinnvoll, eine Garantieerweiterung im Sinne von Apple Care zu kaufen. Häufig treten Probleme nach Ablauf der 1-jährigen Garantie auf. Stellt euch vor, ihr habt einen iMac und dort ist das Display oder die Festplatte defekt. Dann habt ihr sehr schlechte Karten, denn ihr müsst die Reparatur und Ersatzkosten vollständig selbst tragen, außer ihr könnt nachweisen, dass der Defekt bereits seit dem Kauf vorlag - aber das wird praktisch unmöglich sein.
Wer schlau ist, erwirbt Apple Care, deutlich günstiger als im Apple Store, bei der Bucht.