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1 Jahr Garantie

Caesar

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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03.04.06
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Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, wie Ihr das mit der 1 Jahr Garantie bei Apple seht? Persönlich finde ich das ziehmlich wenig. Andere Hersteller (LG, Samsung) bieten 3 Jahre. Trauen die Ihrer Qualität nicht, oder wollen sie nur noch den ein oder anderen Euro mit Garantieverlängerung dazuverdienen (beim MBP sind das glaub ich mehr als 300 Euro).

Wer von Euch hat beim Kauf eines neuen Apple die Garantieverlängerung dazugekauft? Ich denke, das würde ich dann auch machen. Ich kenn das schon, nach 1 Jahr und einem Tag hat der sonst irgendwas :)

Viele Grüße

Caesar
 
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brandtaucher

Gast
Salut und fröhliche Ostern :-D !

Also erst einmal allgemein: Wenn nach einem Jahr und einem Tag etwas passiert, muss (!) sowieso noch die gesetzliche GEWÄHRLEISTUNG greifen. Die ist bei jedem in Deutschland gekauftem Produkt auf ZWEI Jahre festgelegt (Ausnahme aber bspw. bei Akkus nahezu sämtlicher Hersteller).

Der, die, das APPLE CARE ist eine kostenpflichtige GARANTIE-Erweiterung, die auch m.W. die Schusseligkeit des Users absichert.

Ehrlich gesagt halte ich von Garantie-Erweiterungen nicht allzu viel, da die gesetzliche Gewährleistung ja eh schon bei zwei Jahren liegt und für einige Erweiterungen recht teuer ist. ABER: Wer einen Laptop hat und den so ziemlich überall hinschleppt, ist m.E. ganz gut mit Apple Care bedient.:innocent:

Hoffe, dass ich Dir etwas helfen konnte...;)
 

daveinitiv

Wilstedter Apfel
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Was ist denn mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der Gewährleistung, brandtaucher?
 

brandtaucher

Gast
@ daveinitiv

Was ist denn mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten bei der Gewährleistung, brandtaucher?

Hallo, zwar gibt es nach sechs Monaten die sogenannte Beweislastumkehr innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, allerdings bedeutet der Abschluß einer freiwilligen Garantieversicherung nach Vorgaben des Herstellers nicht unbedingt, dass auch sämtliche Beanstandungen voll getragen werden.

Ein Beispiel: Man kann z.B. bei Waschmaschinen eine zusätzliche Garantieverlängerung hinzukaufen. Allerdings sind bei einigen Anbietern bsp. die Anfahrts- und Lohnkosten des Fachmannes nicht enthalten, sondern lediglich die Materialkosten. Das relativiert etwas die teure Zusatzversicherung.

Aus diesem Grund bin ich, was freiwillige und sehr teure Garantieverlängerungen betrifft, etwas skeptisch, da hier jeder Hersteller oder Anbieter die Regeln selbst bestimmen darf. Übrigens habe ich bisher immer sehr gute Erfahrungen mit Händlern auch über die sechs Monate hinaus gemacht. Wie schon gesagt, es muss jeder selbst wissen, aber (mein Einwand sozusagen): Nicht immer werden die Erwartungen des Verbrauchers von Seiten des Herstellers auch erfüllt - deswegen muss man die Garantiebedingungen GENAU lesen. Aber für die Notebooks halte ich die AppleCare übrigens für sinnvoll!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

stk

Grünapfel
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Moin,

was ein Jahr hält, hält auch zwei Jahre. Was nach zwei Jahren kaputt geht, kann immer noch auf Kulanz laufen. Was nach 3 Jahre kaputt geht ist abgeschrieben. Wenn es bei Apple häufiger kaputt geht, dann erweitert Apple die Garantie (siehe LBRE beim iBook, Akkus bei PB, …). Wer unbedingt einen Hosenträger zum Gürtel braucht kauft Apple Care.

Ich hab mit Apples Gewährleistungspolitik kein Problem.

Gruß Stefan
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
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Hi
Also, ich habe es noch nie miterlebt das ein Kunde seine Gewährleistungsansprüche im 2 Jahr wahr genommen hat. Wie kann man den Beweisen, das der Fehler bei Gefahrenübergabe, bereits vorhanden war?
 

Joe

Akerö
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Der, die, das APPLE CARE ist eine kostenpflichtige GARANTIE-Erweiterung, die auch m.W. die Schusseligkeit des Users absichert.

Das stimmt nicht. Mit einer Herstellergarantie garantiert dir Apple, dass das Produkt über einen bestimmten Zeitraum, also bei Apple grundsätzlich 1 Jahr, funktionieren wird. Apple Care erweitert diese 1-jährige Garantie um weitere 2 Jahre.
Deine "Schusseligkeit" wird mit der Garantie nicht abgedeckt. Schusseligkeit kann bedeuten: Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder gar mutwillige Beschädigung. Für sowas gibt es zusätzliche Versicherungen. Bei mutwilliger Beschädigung würde auch die Versicherung nicht greifen.

Die gesetzliche Gewährleistung beläuft sich in Deutschland 2 Jahre und deckt alle Sach- und Rechtsmängel ab, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Gefahrenübergabe bereits vorhanden waren.
Die Beweislast gilt grundsätzlich beim Kunden. Beim Verbrauchsgüterkauf, also beweglichen Sachen, gilt die Vermutung, dass ein Sach- oder Rechtsmangel, wenn er bis zu 6 Monate nach der Gefahrenübergabe auftritt, auch schon bei Gefahrenübergabe vorhanden war. Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislast endgültig beim Kunden.

Das bedeutet:

Du kaufst dir einen Mac Pro für 3.000,-€ am 1.1.2010:

- 1.1.2010: gesetzliche Gewährleistung und freiwillige Garantie beginnen zu laufen

- 1.7.2010: geht die Beweislast der gesetzlichen Gewährleistung auf den Kunden über, er muss Sach- und Rechtsmängel ab hier nachweisen.

- 1.1.2011: ist die freiwillige Garantie beendet, d.h. ab sofort garantiert dir Apple die Funktionalität deines Produktes nicht mehr.

- 1.1.2012: die gesetzliche Gewährleistung ist vorüber, alle Sach- und Rechtsmängel obliegen nun vollständig deinem Risiko.

Beispiele:

- 1.6.2010: Grafikkarte des Mac Pro defekt: -> Apple muss nachweisen, dass der Defekt nicht bei Gefahrenübergabe bestand, wenn ja: Ersatz der Grafikkarte und: Garantie läuft noch, also wird die Karte ohnehin getauscht, wenn der Kunde unschuldig ist.

- 1.7.2010: Arbeitsspeicher defekt: -> Kunde muss nachweisen, dass der Defekt bei Gefahrenübergabe vorlag, aber: Garantie läuft noch, also muss Apple Speicher ersetzen, wenn der Kunde unschuldig ist. Die Funktionalität des Speichers wird ja noch gewährleistet.

- 1.1.2011: Festplatte defekt: Garantie abgelaufen, aber: Gewährleistung läuft. Problem: Beweisführung für den Kunden schwierig, er kann praktisch nur auf Kulanz seitens Apple hoffen.

Ergebnis: nach dem 1.1.2011 hat man einen Mac Pro mit defekter Festplatte, bei fehlender Kulanz wird diese nicht ersetzt. Hätte man Apple Care abgeschlossen, würde sie repariert werden.

:)

Es ist sinnvoll, eine Garantieerweiterung im Sinne von Apple Care zu kaufen. Häufig treten Probleme nach Ablauf der 1-jährigen Garantie auf. Stellt euch vor, ihr habt einen iMac und dort ist das Display oder die Festplatte defekt. Dann habt ihr sehr schlechte Karten, denn ihr müsst die Reparatur und Ersatzkosten vollständig selbst tragen, außer ihr könnt nachweisen, dass der Defekt bereits seit dem Kauf vorlag - aber das wird praktisch unmöglich sein.

Wer schlau ist, erwirbt Apple Care, deutlich günstiger als im Apple Store, bei der Bucht.
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
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Ok, OK :)

Aber um mal wieder auf die Gewehrleistung zurück zu kommen. Nehmen wir an, ich würde mir noch ein Macbook Pro am 01.01.2010 kaufen.
So, im ersten Jahr (Apple Garantie) habe ich keinen Defekt am Gerät feststellen können. Nun schreiben wir den 01.07.2010. Ich stelle fest das meine HDD defekt ist.

Wie beweise ich Apple nun, das der Fehler von Anfang an war, um meine Gewährleistungsansprüche an zu treten?

Um die Sache etwas zu erschweren, habe ich das Macbook an der Kasse mit einem Verkäufer ausprobiert. Alle Funktionen getestet, sogar Benchmark Tests wurden durchgeführt. Das Gerät wurde mir also bei Gefahrenübergabe Funktionsfähig übergeben.
 

Ares83

Hibernal
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der 1.7.2010 wäre noch in der Garantie?! Ich gehe mal davon aus das du 2011 meinst.

Sowas kannst du im Normalfall nicht beweisen.
 

qub

Jamba
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Es ist mir in meinem Leben jetzt schon einige male nach "umkehr der Beweispflicht" also nach mehr als sechs monaten nach erwärb ein problem mit einem Artikell hatte und bis jetzt hat noch nie ein Hersteller wirklich verlangt das ich beweisen muss das der Mängel schon vorlag.
Klar ist das kulanz der Hersteller aber das würde ich ebenso bei apple erwarten.
 

Synoxis

Sonnenwirtsapfel
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Der Fehler war ja dann auch nicht von Anfang an vorhanden, sondern kam erst mit der Zeit. Sonst wäre die Festplatt schon am ersten Tag defekt.
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Der Fehler war ja dann auch nicht von Anfang an vorhanden, sondern kam erst mit der Zeit. Sonst wäre die Festplatt schon am ersten Tag defekt.

Das weißt du nicht. Der Fehler könnte durch einen viel kleineren Defekt ausgelöst worden sein, der schon zu Beginn vorhanden war.

Nachweisen kann man das aber, wenn überhaupt, nur durch ein teures Gutachten.
 

ken-wut

Echter Boikenapfel
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Also ist die Gewehrleistung in Deutschland für die Katze, richtig? Also ich mein, für den Endkunden ist es ja nicht wirklich hilfreich, sondern nützt nur dem Verkauf/Einzelhandel/Hersteller wie auch immer, was.
 

cascade

Welscher Taubenapfel
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Nützen tut es dem Verkauf/Einzelhandel/Hersteller auch nicht, dem Kunden aber eben auch selten.
 

s23

Seidenapfel
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Also ist die Gewehrleistung in Deutschland für die Katze, richtig? Also ich mein, für den Endkunden ist es ja nicht wirklich hilfreich, sondern nützt nur dem Verkauf/Einzelhandel/Hersteller wie auch immer, was.

Die Gewährleistung wie die höchstrichterliche Rechtsprechung sie interpretiert: ja.
 

CHT

Erdapfel
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Hmmm...Ich hatte geplant mir in den nächsten Tagen das neue MacBook zu besorgen.
So wie es aussieht, empfiehlt hier ja jeder, bei einem Laptop/mobilen Gerät den Apple Care Service in Anspruch zu nehmen. Allerdings finde ich 300€ schon sehr sehr teuer für so etwas...

Wisst ihr eventuell, wie teuer zB der Austausch, der nun fest eingebauten Akkus im MB wäre?

Und kann man Apple Care nur direkt beim Kauf oder auch danach (innerhalb der Garantiezeit) noch kaufen?
 

Xanu

Adams Apfel
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Applecare kannst du bis zum Ablauf der 1jährigen Garantie erwerben.