Microsaft
Blutapfel
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- 03.01.08
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Es gibt deutlich einfachere, und billigere Wege die Existenz eines Kontos zu überprüfen. Abgesehen davon haftet die Bank für Abbuchungen vom Konto wenn dafür kein Einziehungsauftrag unterzeichnet wurde, da es sich um ein Vergehen der Bank handelt! Diese dürfen Abbuchungen/Einziehungen von einem Konto nur dann zulassen wenn sie dazu eine Schriftliche Genehmigung (Einziehungsauftrag) des Kontoinhabers haben. Liegt diese nicht vor, ist die Bank für den entstandenen Schaden haftbar.
Es gibt Abbuchungsaufträge und Lastschriften.
GROSSER UNTERSCHIED!
Bei Abbuchung mit Kennung Abbuchungsauftrag haftet die Bank, falls kein Auftrag erteilt wurde (Kunde erteilt Bank explizit den Auftrag, dass xx abbuchen darf). Bei Lastschriften nicht: Die Bank kann ja nicht wissen, wem der Kunde die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilt hat!