Das Gerät im Shop mitzunehmen geht aber nur, wenn man auch im Shop verlängert oder?
Und die online Verlängerung zu stornieren und im Shop dann eins mitnehmen geht auch nicht zufällig in einem Vorgang oder?
Die haben bei mir nämlich das 6 plus in 64 GB noch in Silber und grau da![]()
Hast ja jetzt glücklicherweise eine deutlich bessere Kamera
Ich hoffe mal das meins nun Dienstag kommt!
Ausgepackt, eingerichtet, bisschen rumgespielt und gemerkt: Toll, alles wie vorher
Die Vorfreude ist größer als das Glücksgefühl danach![]()
Definitv... allerdings viel größer dürfte es für mich nicht sein!Aber dafür schneller, schöner, Größer und besser ^^
Inwiefern "besser"? Lediglich die Kamera hat einen integrierten "optischen" Bildstabilisator, im Gegensatz zu dem Digitalen, den das normale 6er hat. Ansonsten unterscheiden sich beide Geräte nur in der größe und in dem Bautechnisch bedingten größeren Akku des "Plus".Ich habe mich für das 6+ entschieden weil ich immer schon ein Gerät zwischen Iphone und Ipad mini wollte. Wenn ich schreibe, spiele oder sonst irgendwas ausser telefonieren mache, habe ich es so oder so immer in beiden Händen.
Abgesehen davon soll es ja etwas besser sein als das "kleine" und vor allem der Akku so länger hallten.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.