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Transaktions ID zwecks Umtausch finden?

Sequoia

Swiss flyer
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Hallo zusammen.

Man kann ja anhand von Transaktions ID Käufe nachvollziehen.

Nun wollte ich etwas umtauschen, und habe verzweifelt die Transaktions ID gesucht.

Wie kann man was genau finden, wenn der Händler in seiner Kasse den Kauf nachvollziehen muss?

Lieben dank
 

maniacintosh

Strauwalds neue Goldparmäne
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Also ich habe diese noch niemals benötigt, diese ID sollte auf dem Kassenbon stehen. Auf der Kreditkartenabrechnung, in Wallet und in den entsprechenden Apps der Kartenausgeber sind sie zumindest für meine Karten nicht hinterlegt.
 

Sequoia

Swiss flyer
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Eben. Einen Kassenbon gibt es nicht, und bei der Mastercard Debit gibt es keine Kreditkartenabrechnung.
Ich konnte es auch nicht nachweisen oder finden. Geholfen hat schlussendlich, dass in der Wallet App Ort Geschäftsname und Zeitpunkt zu sehen waren
 

maniacintosh

Strauwalds neue Goldparmäne
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Wie gesagt: Selbst da steht es bei mir nicht drauf. Wobei es auch da in den Apps je nach Anbietern durchaus eine Abrechnung bei MC Debit gibt. Habe ich auch bei keiner meiner Karten jemals in der App oder auf einer Abrechnung gesehen. Wenn überhaupt immer nur auf dem Kassenbon oder der Rechnung.

Verlangt der Händler etwa diese ID? War das ein stationärer Kauf oder online?
 

Sequoia

Swiss flyer
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Er hat sie nicht verlangt. Aber ich wollte einen Nachweis bringen, und wusste, mit der Transaktions ID kann jeder Händler in seiner Kasse nachsehen.
Deswegen braucht man ja keinen Kassenbon in DE mit zu nehmen.

Das Problem ist ja, hat man mehr gekauft, muss der Händler das ja auch nachvollziehen können, wenn man eine Sache reklamiert / umtauscht.
Da nützt ja nichts, wenn man ein 100€ Produkt umtauschen will, aber auf der Abrechnung steht: "Geschäft XY - 898€" weil es mehrere Artikel waren.
 
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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was Du vom Zahlungsdienstleister bekommst, ist etwas noch nichtssagenderes als bei Kreditkarten-"Belegen". Die Transaktions-ID bei Apple Pay ist extra so designt, dass damit keine Rückschluss auf persönliche Daten möglich ist.

Die Rechnung ist das Entscheidende, aber das ist sowieso so (jedenfalls in D).
 

Sequoia

Swiss flyer
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In D braucht man sogar nur einen Zeugen. Das reicht schon. Aber ich ging tatsächlich davon aus, dass man anhand von irgendeiner ID im Kassensystem des Händlers nachprüfen kann, wann was gekauft wurde.
 

Misto

Châtaigne du Léman
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In D braucht man sogar nur einen Zeugen. Das reicht schon. Aber ich ging tatsächlich davon aus, dass man anhand von irgendeiner ID im Kassensystem des Händlers nachprüfen kann, wann was gekauft wurde.
Das stimmt so nicht. Im stationären Handel gint es kein Widerrufsrecht. Gekauft ist gekauft. Ob ein Händler die Ware zurücknimmt oder umtauscht, bestimmt er ganz alleine. Darauf gibt es in DE keinen Rechtsanspruch. Und auch die Regeln dazu bestimmt der Händler selbst. Er muss rechtlich gesehen gar nichts.

Wenn der Händler einen Umtausch bzw. eine Rückgabe nur gegen Vorlage des entsprechenden Kassenbons akzeptiert, dann ist das so. Deswegen immer den Kassenbon aufbewahren scannen / wie auch immer. Zumindest bei teuren Sachen..

Zu unterscheiden ist das von der Gewährleistung.

Und eben vom Onlinehandel, wo es ein Widerspruchsrecht gibt.
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Wer hat denn von Widerruf gesprochen?
Dass es den im stationären Handel nicht gibt, ist klar.

Wenn der Händler einen Umtausch bzw. eine Rückgabe nur gegen Vorlage des entsprechenden Kassenbons akzeptiert, dann ist das so. Deswegen immer den Kassenbon aufbewahren scannen / wie auch immer. Zumindest bei teuren Sachen..
Und das ist die Frage. Wo steht, dass man den Kassenzettel braucht. Nirgendwo. Man muss nur einen Nachweis haben, dass es dort gekauft wurde.
Ich glaube, du weißt hier in dem Fall nicht mehr, als ich. Und ich warte auf eine Antwort von jemandem, der mehr weiß.
 

Misto

Châtaigne du Léman
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Wer hat denn von Widerruf gesprochen?
Dass es den im stationären Handel nicht gibt, ist klar.


Und das ist die Frage. Wo steht, dass man den Kassenzettel braucht. Nirgendwo. Man muss nur einen Nachweis haben, dass es dort gekauft wurde.
Ich glaube, du weißt hier in dem Fall nicht mehr, als ich. Und ich warte auf eine Antwort von jemandem, der mehr weiß.
Nirgends steht das, weil es keinen Rechtsanspruch gibt. Umtausch, Rückgabe ist eine freiwillige Sache des Händlers. Es gelten die Regeln, die der Händler bestimmt. Da ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wenn der Händler z. B. in seinen AGB freiwillig die Bedingungen für einen Umtausch bzw. Rückgabe bestimmt. dann muss er sich an seine selbst festgelegten Regeln halten. Einfaches Vertragsrecht. Aber er muss sowas nicht anbieten und auch die Bedingungen bestimmt ausschließlich der Händler.

Was man als Verbraucher in einem solchen Fall nicht akzeptieren muss, ist ein Umtausch nur gegen einen Gutschein.

Edit: https://www.ndr.de/ratgeber/verbrau...e-Rechte-haben-Verbraucher,umtauschen100.html
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Ersetze Umtausch in deinem Beitrag gegen: defekte Ware zurückgeben.
Es ist richtig, was Du schreibst, bezogen auf den Umtausch.

Ich glaube aber, du weißt nicht genau, worauf meine Frage hinaus will.

Die Frage war, wie bei einem Einkauf von X Sachen nachweisen, dass eine bestimmte Sache gekauft wurde, die nun z.B. defekt ist.

Man muss und braucht keinen Kassenzettel aufheben / scannen oder sonst was.

Und ich ging davon aus, dass man anhand einer Transaktions-ID auf der Abrechnung diese im Kassensystem nachvollziehen kann.
 

Misto

Châtaigne du Léman
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Ersetze Umtausch in deinem Beitrag gegen: defekte Ware zurückgeben.
Es ist richtig, was Du schreibst, bezogen auf den Umtausch.
Gewährleistung aufgrund eines Defekts/Mangels ist doch eine ganz andere Sache, das diese gesetzlich geregelt ist. Hier braucht man in der Tat geundsätzlich keinen Kassenbon. Auch wenn er von Vorteil ist.

Das habe ich oben deswegen auch extra ausgeschlossen.

Du hast was von einem Umtausch geschrieben. Das ist zu unterscheiden.

Umtausch/Rückgabe = freiwillige Kulanz des Händlers. Er bestimmt die Regeln. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Gewährleistung: rechtliche Vorgaben.

Ich glauibe, Du hast nicht verstanden, was ich ursprünglich zitiert habe. Näömlich deine Behauptung, bei einem Umtausch genügt in DE ein Zeuge. Das ist schlicht und einfach falsch. Das gilt nur bei einem Gewährleistungsanspruch.
 
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Sequoia

Swiss flyer
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Du verkennst die Frage immer noch.
Es geht überhaupt nicht um die Sache selbst, sondern um den Nachweis.
 

Odin.666

Spätblühender Taffetapfe
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Bei Gewährleistung braucht man kein Kassenbon oder Originalverpackung und es genügt Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug

Hier steht es genaueres
 

Misto

Châtaigne du Léman
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Du verkennst die Frage immer noch.
Es geht überhaupt nicht um die Sache selbst, sondern um den Nachweis.
Nein, Du verstehst offensichtlich nicht, was ich geschrieben habe.Und worauf ich geantwortet habe.

Nun ja.

Ab davon kann niemand an der Kasse deinen Kassenbon von vor Wochen aufrufen. Oder nachschauen, was Du damals gekauft hast. Das geht höchstens über das Kassenbuch. Das liegt aber an der Kasse im Laden nicht vor, ist nicht von dort aus einsehbar.. Deswegen ist die Idee mit de ApplePay-ID so auch Unsinn. .

Bei Gewährleistung braucht man kein Kassenbon oder Originalverpackung und es genügt Kreditkartenabrechnung oder Kontoauszug

Hier steht es genaueres
Ja sicher, wie oben schon geschrieben.: Gewährleistung ist was anderes als Umtausch/Rückgabe, weil es hier gesetzliche Vorgaben gibt. Kein Händler darf jemandem von einer Mängelbeseitigung ausschlie0ßen, weil er keinen Kassenbon mehr hat.

Bei Umtausch/Rückgabe (also ohne Mängel) ist man dagegen ausschließlich auf die Kulanz des Händlers angewiesen und da kann er sehr wohl eine Rückgabe ausschließen, wenn kein Kassenbon vorgezeigt werden kann.Das ist eine freiwillige Sache des Händlers ohne Rechtsanspruch und da bestimmt nur der Händler die Regeln des Umtauschs.
 
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