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Apple und der betrogene Kunde

rc4370

Wöbers Rambur
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Ich wäre ja für eine Schneeballschlacht. o_O Bringt einen auf andere Gedanken.
 

SilentCry

deaktivierter Benutzer
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Hm. Diese Gürteltiere heissen doch "Armadillo". Das klingt sehr nach dem Ausdruck: "Armer Dilo" (ist das in DE auch als Begriff für bedauernswerten Idioten bekannt?) Warum nur finde ich exakt dieses Tier für diesen Thread als besonders symbolhaft...? *fg*
 

keine Ahnung

Winterbanana
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Anhang anzeigen 68265
Werde künftig statt allzu kritischer Kommentare (ich erinnere an die Anwälte des TE) wortlos dieses Symbol einfügen....

Nein, zumindest mir ist der Begriff hier nicht geläufig, aber phonetisch ist das schon interessant.
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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Mhm lecker, warum muss ich nur grad eben eher an "Armer Dildo" denken?
 

Ashura

Hildesheimer Goldrenette
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WASSS???

Puh grad nachgeschaut, funzt noch. Mhm, schönes Gefühl.

;)
 

proteus

Langelandapfel
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Wo ist denn eigentlich unser SparkassenMatlock abgeblieben? Hat der sich mit dem Schadensersatz von Apple, den das Unternehmen aus Angst vor der Klageflut gezahlt hat, nach Mallorca abgesetzt?
 

svaeni

Reinette Coulon
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Warum wurde der Threadstarter hier so zusammen gefaltet? Und warum reden alle über Kulanz? Wenn die Sache mangelhaft ist, geht's doch gar nicht um §283 ff., außerdem ist Abs.3 eh nur Auffanglösung und Schuldnerverzug hat doch auch gar nichts mit Nachbesserungspflichten zu tun, oder?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Warum wurde der Threadstarter hier so zusammen gefaltet?
Hast Du gelesen, was er anprangert? Er beschwert sich, dass Apple ihn besser stellt, als das Gesetz es vorsieht. Und dann erdreistet sich Apple noch, eine verhältnismäßige Frist für die Rückgewährung des Kaufbetrages festzulegen. Das ist doch völlige Idiotie.
 

svaeni

Reinette Coulon
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er hat folgendes geschrieben:

nicht alles hat so funktioniert wie es sollte, also nahm ich Kontakt zu Apple Care auf, die beteuerten mir das sei nicht normal und ich solle das Gerät zurückgeben

Also hat er ein mangelhaftes Gerät gekauft.
Der Hersteller hat dann das recht nachzubessern oder den Vertrag rückabzuwickeln.
Apple hat sihc zur Rückabwicklung entschlossen.
Das hat nichts mit Kulanz zu tun, sondern ist einfach Rechtslage.

Jetzt muss jeder der beiden Vertragspartner Wertersatz für die aus der Sache gezogenen Nutzen leisten. D.h. er muss, falls er Nutzen aus dem Laptop gezogen hat (was scheinbar nicht der Fall ist), zurück erstatten, und Apple muss Zinsen zurück erstatten.

Weil beide durch die Rückabwicklung Kalendermäßig einen Tag für die Leistung festgelegt haben, ist eine Mahnung des Käufers mit der Bitte um Erstattung der Rückabwicklungsleistung also entbehrlich, und Apple gerät nach §§283ff. BGB sofort in Schuldnerverzug (im Zweifel ist anzunehmen,d ass die Leistung sofort zu erbringen ist, Norm habe ich vergessen).

Apple handelte also in diesem Fall nicht normgerecht, während der Käufer schuldrechtlich alles richtig gemacht hat, und Mitlerweile sogar Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung (§§280 II, 282 glaube ich) sowie auf Verzugszinsen hat, falls der entstandenen Schaden unter den Verzugszinsen (5% über Basiszinsatz p.a.) liegt.

Ich verstehe euer Problem nicht.


Edit:Ach übrigens zur Idiotie:
Fristsetzung ist btw kein Gestaltungsrecht. Apple kann nicht einseitig Fristen festlegen. Relevant sind die Fristen, die bei Vertragsschluss festgelegt wurden. Wurden keine festgelegt ist (ich glaube nach §26x) anzunehmen, dass die Leistungen sofort zu erbringen sind.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Der Hersteller hat dann das recht nachzubessern oder den Vertrag rückabzuwickeln.
Apple hat sihc zur Rückabwicklung entschlossen.
Das hat nichts mit Kulanz zu tun, sondern ist einfach Rechtslage.
Schau doch bitte mal ins BGB. Denn das was Du schreibst ist vollkommen falsch.

Zudem hat sich der TE dazu entschlossen, ein in den AGB zugesichertes Rücktrittsrecht in Anspruch zu nehmen. Das AGB-Rücktrittsrecht hat mit den üblichen BGB-Mängelbestimmungen relativ wenig zu tun.
...haben mit der Sache nicht das Geringste zu tun. So wie auch der Großteil Deines Beitrages.
 
Zuletzt bearbeitet:

Macbeatnik

Golden Noble
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Ich verstehe euer Problem nicht.

Ich verstehe dich nicht, nebenbei ist alles abgehandelt, der TE war nebenbei auch noch zu dämlich, siehe seine anderen Threads, Windows auf dem Rechner zu installieren und hielt dieses für einen Mangel.
Er wollte also einen intakten Rechner zuzrückgeben, denn Apple kann man ja kaum für das Unvermögen eines Users verantwortlich machen.
Aber wie gesagt, alles bereits abgehandelt.
Apple hat in diesem Fall vollkommen korrekt gehandelt, ich hätte es allerdings für besser gehalten, wenn der TE nach dem Aufstand, den er gemacht hat, keinerlei Ersatz erhalten hätte, denn Dummheit soll sich ja nicht lohnen.
 

svaeni

Reinette Coulon
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@macbeatnik und bananenbieger:

komisch, bei welchen Professoren habt ihr Schuldrecht gehabt?
 

Medvidek

Pferdeapfel
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er hat folgendes geschrieben:



Also hat er ein mangelhaftes Gerät gekauft.
Der Hersteller hat dann das recht nachzubessern oder den Vertrag rückabzuwickeln.
Apple hat sihc zur Rückabwicklung entschlossen.
Das hat nichts mit Kulanz zu tun, sondern ist einfach Rechtslage.

Jetzt muss jeder der beiden Vertragspartner Wertersatz für die aus der Sache gezogenen Nutzen leisten. D.h. er muss, falls er Nutzen aus dem Laptop gezogen hat (was scheinbar nicht der Fall ist), zurück erstatten, und Apple muss Zinsen zurück erstatten.

Weil beide durch die Rückabwicklung Kalendermäßig einen Tag für die Leistung festgelegt haben, ist eine Mahnung des Käufers mit der Bitte um Erstattung der Rückabwicklungsleistung also entbehrlich, und Apple gerät nach §§283ff. BGB sofort in Schuldnerverzug (im Zweifel ist anzunehmen,d ass die Leistung sofort zu erbringen ist, Norm habe ich vergessen).

Apple handelte also in diesem Fall nicht normgerecht, während der Käufer schuldrechtlich alles richtig gemacht hat, und Mitlerweile sogar Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung (§§280 II, 282 glaube ich) sowie auf Verzugszinsen hat, falls der entstandenen Schaden unter den Verzugszinsen (5% über Basiszinsatz p.a.) liegt.

Ich verstehe euer Problem nicht.


Edit:Ach übrigens zur Idiotie:
Fristsetzung ist btw kein Gestaltungsrecht. Apple kann nicht einseitig Fristen festlegen. Relevant sind die Fristen, die bei Vertragsschluss festgelegt wurden. Wurden keine festgelegt ist (ich glaube nach §26x) anzunehmen, dass die Leistungen sofort zu erbringen sind.


nein so war es nicht
er hat auf den Mac Windows installiert und das ist ihm zu langsam gelaufen
aus diesem Grund hat er den Mac zurück gegeben.

steht in seinem anderen Beitrag

ich hätte es allerdings für besser gehalten, wenn der TE nach dem Aufstand, den er gemacht hat, keinerlei Ersatz erhalten hätte, denn Dummheit soll sich ja nicht lohnen.

Ich glaub das heißt Dummheit soll nicht belohnt werden
 

Macbeatnik

Golden Noble
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@macbeatnik und bananenbieger:

komisch, bei welchen Professoren habt ihr Schuldrecht gehabt?

Das sollte keine Rolle spielen, beim mir waren es Politologen und Soziologen, aber wenn du auch nur ansatzweise hier mitgelesen hättest, dann würdest du wahrscheinlich anders schreiben, oder auch nicht, dann wärst du sicherlich in der Kategorie SparkassenMatlock anzusiedeln;)

Es geht hier weder um Schuldrecht oder sonst etwas, Apple hat absolut kundenfreundlich gehandelt.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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komisch, bei welchen Professoren habt ihr Schuldrecht gehabt?
Zumindest bei Leuten, die sich mit dem Thema auskannten.

Lese doch mal die Paragraphen durch, die Du so schön zitierst.
....bla bla bla... Kunde kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen... bla bla bla... Lieferanten hat zwei Chancen zur Nachbesserung... bla bla bla... Schadensersatz statt der Leistung erst nach angemessener Frist... bla bla bla...

Hat aber wie gesagt recht wenig mit dem Rückgaberecht zu tun, dass der TE in Anspruch genommen hat.