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AirTag Stalking: Grazer wird verurteilt

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Es ist leider kein neues Thema: AirTag Stalking, also die Möglichkeit mit AirTags andere Personen zu verfolgen. Im österreichischen Graz gibt es jetzt eine Verurteilung.

Ein 35-jähriger Grazer wurde jüngst vom Grazer Straflandesgericht verurteilt. Der Vorwurf: Heimliche Verfolgung seiner Ehefrau. Die Methode: AirTags, montiert am PKW seiner Frau. Dazu gesellt sich eine Anschuldigung der Bedrohung mit der „Hals-Abschneiden“-Geste. Das Urteil fiel auf 3 Monate bedingte Haft. Der Verurteilte ist mehrfach vorbestraft, leugnet jedoch die Stalking-Vorwürfe vehement.

AirTag Stalking: Die andere Seite der Medaille

Vor Gericht bestritt der Mann alle Anschuldigungen. Seine Version: Seine Frau habe die AirTags selbst montiert, um ihm Ärger mit der Polizei einzuhandeln. Die Argumentation stieß auf Skepsis. Staatsanwältin: „Die Ortungsgeräte stehen aber mit der Telefonnummer des 35-Jährigen in Verbindung. Seine Argumentation sei somit ’nicht stichhaltig‘.“

Noch kein endgültiges Urteil

Da die Ehefrau nicht aussagen wollte und es keine Beweise gibt, wurde der Mann von der Anklage der gefährlichen Drohung freigesprochen. Dennoch mahnte der Richter: „Irgendwann kommt aber der Tag, wo vielleicht etwas passiert“. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Apple unternimmt immer weitere Schritte um die AirTags vor derartigen Zweckentfremdungen zu bewahren, letztlich komplett lösen wird sich das Thema aber nicht.

Via Futurezone

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Tags: Privatsphäre, Technologie, AirTags, Stalking, Rechtsprechung, Datenschutz

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