Eine interessante Entscheidung seitens der Gerichte in Österreich im Umgang mit Zugangsdaten und Apple. Nach Urteil des Bezirksgerichts in Dornbirn muss Apple die Zugangsdaten für einen Account herausgeben, konkret an die Erbin eines Verstorbenen.
Nach dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts in Dornbin muss Apple einer Erbin die Zugangsdaten für das Benutzerkonto und die iCloud eines Verstorbenen herausgeben. Der Konzern soll das Urteil anerkannt haben und hat zugesagt, das Passwort simpel zurückzusetzen.
Laut Anwalt Stefan Denfil könnte dies einen Präzedenzfall für vergleichbare Fälle schaffen. So sollen Erben Zugang zu (digitalen) Erinnerungsstücken erhalten. Der Anwalt hatte die Klage Ende des vergangenen Jahres eingereicht. Er berief sich dabei auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs, dort gab es eine ähnliche Entscheidung.
Durch das Urteil „erhalten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind“, so der Anwalt.
Via Der Standard
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