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Wiedereröffnung der deutschen Apple-Stores: Problem mit dem Datenschutz

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Die deutschen Apple-Stores sind nach den COVID-19-Schließungen seit 11. Mai 2020 wieder für euch da. Wie wir bereits berichteten, achtet Apple dabei sehr genau auf die Sicherheit für Kunden und Mitarbeiter.

Unter anderem darf sich nur eine begrenzte Kundenzahl im Store befinden. Auch der Mindestabstand zwischen den einzelnen Personen muss eingehalten werden. Die Maskenpflicht gilt natürlich ebenso. Die Körpertemperatur wird kontaktlos über ein Stirnthermometer gemessen. Und genau hier liegt das Problem.

Hessen denkt über ein Verbot nach

Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch geht davon aus, dass das Messen der Temperatur nicht zulässig sei. Das verstoße seiner Meinung nach gegen das deutsche Datenschutzrecht. Es handle sich dabei um einen unerlaubten Eingriff in die Privatsphäre. Das Fiebermessen vermittelt laut Ronellenfitsch höchstens eine Scheinsicherheit. Apple hatte die Temperaturmessungen weltweit in den bereits wiedereröffneten Stores eingeführt. Abgesehen von Hessen gab es bislang jedoch noch keine negativen Rückmeldungen.

via 9to5mac.com

 

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Tags: Corona Virus, Privatsphäre, Coronakrise, Maske, Atemschutzmasken, Kundendaten, Covid19, EU-Datenschutzverordnung, Schutzmaske, EU-Datenschutzgrundverordnung, Gesichtsmaske, Apple Store, Kundenservice, Corona Krise, Wiedereröffnung, Datenschutz, Coronavirus, Temperatur, Corona, Apple Stores, COVID-19, Kunden

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