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US-Berufungsgericht bestätigt: Apples App Store verstößt nicht gegen Kartellrecht

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Ein US-Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit einem untergeordneten Gericht entschieden, dass Apples App Store nicht gegen US-Kartellrecht verstößt.

Dieser Sieg unterstützt Apples Bestreben, staatliche Eingriffe in die Funktionsweise des App Stores abzuwehren. Eine gegenteilige Entscheidung hätte Apple dazu zwingen können, iOS so zu modifizieren, dass das iPhone das Sideloading und/oder konkurrierende Software-Stores unterstützt.

Gerichte: iPhone App Store verstößt nicht gegen Kartellrecht

Epic Games hatte Apple im Jahr 2020 verklagt und behauptet, dass die Anforderung, dass alle Drittsoftware für das iPhone über den App Store laufen müsse, Apple zum Monopolisten mache. Der Richter in dem Fall war jedoch anderer Meinung.

Epic Games legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, aber am Montag entschied das 9. US-Berufungsgericht zugunsten von Apple. In dem Urteil heißt es unter anderem: „Das Gremium stellte fest, dass Epic es versäumt hat, seine vorgeschlagene Marktdefinition und das Vorhandensein von wesentlich weniger restriktiven Alternativen für Apple zu begründen, um die wettbewerbsfördernden Rechtfertigungen für das geschlossene iOS-Ökosystem zu erreichen.“

Apple nimmt Stellung

„Die heutige Entscheidung bestätigt Apples deutlichen Sieg in diesem Fall, bei dem neun von zehn Ansprüchen zu unseren Gunsten entschieden wurden. Zum zweiten Mal in zwei Jahren hat ein Bundesgericht geurteilt, dass Apple den Kartellgesetzen auf Bundes- und Landesebene entspricht.

Der App Store fördert weiterhin den Wettbewerb, treibt Innovationen voran und erweitert Chancen, und wir sind stolz auf seine tiefgreifenden Beiträge für Benutzer und Entwickler weltweit.

Wir sind jedoch anderer Meinung bezüglich der Entscheidung des Gerichts zu dem verbleibenden Anspruch nach Landesrecht und prüfen eine weitere Überprüfung.“

Epic gewinnt ebenfalls

Wie Apples Stellungnahme bereits erwähnt, lief nicht alles nach Plan. Das Berufungsgericht bestätigte auch das ursprüngliche Urteil, wonach Softwareentwickler Kunden auf ihre Websites leiten dürfen, um Apps oder Dienstleistungen zu bezahlen, anstatt alle Transaktionen über Apple Pay abzuwickeln, wo Apple eine Provision erhält.

Epic-CEO Tim Sweeney sagte über Twitter nach der heutigen Entscheidung: „Die positive Entscheidung des Gerichts, Apples Anti-Lenkungs-Bestimmungen abzulehnen, ermöglicht es iOS-Entwicklern, Verbraucher direkt im Web zu erreichen.“

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Noch nicht das Ende der Debatte

Mit der heutigen Entscheidung ist es weniger wahrscheinlich, dass wirklich große Veränderungen im App Store durch eine gerichtliche Anordnung erzwungen werden. Dies ist jedoch nur eine der Möglichkeiten.

Der US-Kongress erwägt Gesetzesvorlagen, die Apple dazu zwingen würden, das iPhone für alternative Software-Stores und Sideloading zu öffnen. Apples Lobbyisten werden die Entscheidung des Gerichts vom Montag zweifellos nutzen, um zu argumentieren, dass eine solche Änderung unnötig ist.

Europa hingegen hat bereits gehandelt. Die EU-Digitalmärkte-Verordnung wird Apple dazu zwingen, das Sideloading von Anwendungen zu erlauben. Diese Änderung wird jedoch voraussichtlich nur in Europa selbst und nicht weltweit verfügbar sein – wahrscheinlich ab iOS 17.

Quelle: Cultofmac

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Tags: Apple, US-Kongress, iPhone, iOS, App Store, Epic Games, Kartellrecht, Sideloading, EU-Digitalmärkte-Verordnung, Berufungsgericht

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