Wie das Amen im Gebet: Die kürzlich von Apple veröffentlichte Umsatzwarnung hat auch ein rechtliches Nachspiel, zumindest gibt es die ersten Anzeichen darauf. Eine Anwaltskanzlei prüft die Vorfälle jetzt – auf möglichen Aktienbetrug seitens Apple.
Die Anwaltskanzlei Bernstein Liebhard LLP hat jetzt im Namen der Apple-Aktionäre aufgenommen. Kerninhalt der Prüfung sind Tim Cooks Aussagen zum iPhone-Geschäft in China. Im November sprach der CEO noch von einem starken zweistelligen Wachstum:
„Unser Geschäft in China war im vergangenen Quartal sehr stark. Wir sind um 16 % gewachsen, womit wir sehr zufrieden sind. Insbesondere das iPhone war dort sehr stark mit zweistelligem Wachstum.“
Die Aussagen der Umsatzwarnung zwei Monate später klingen dann ganz anders. Hier wird vor allem der chinesische Markt für den Rückgang verantwortlich gemacht:
„Während wir einige Herausforderungen in wichtigen Schwellenländern erwartet haben, haben wir das Ausmaß der wirtschaftlichen Verlangsamung, insbesondere in Greater China, nicht vorhergesehen. Tatsächlich ist der größte Teil unseres Umsatzrückgangs, und über 100 Prozent unseres weltweiten Umsatzrückgangs gegenüber dem Vorjahr, in Greater China auf iPhone, Mac und iPad zu verzeichnen.“
Derartige Prüfungen sind nichts Neues, die Aussagen passen tatsächlich nicht ganz zusammen – insofern, als Märkte sich nicht derartig innerhalb von zwei Monaten ändern. Eine Verurteilung seitens der FCC ist dennoch eher unwahrscheinlich.
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