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Taschenkontrollen: Apple muss Wartezeit bei Mitarbeitern zahlen

Apple Fifth Avenue

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Eine interessante arbeitsrechtliche Entscheidung in Kalifornien: Apple muss in Zukunft die Wartezeit von Mitarbeitern bei Taschenkontrollen bezahlen. Ab sofort gilt die Zeit, die für derartige Maßnahmen notwendig ist, damit als Arbeitszeit.

Einmal für Apple arbeiten? Ein Traum den viele Menschen vielleicht haben, am Ende gibt es aber auch einige negative Berichte über Apple als Arbeitgeber. Zu diesem Thema sind sogar ganze Bücher erschienen, wie kürzlich der Roman von Daniela Kickl. Heute gab es in Kalifornien ein Urteil für eine Sammelklage von Apple-Store-Mitarbeitern. Apple führt am Arbeitsende in der Regel in den Stores Taschenkontrollen durch – in Extremfällen soll hier ein Zeitaufwand von 45 Minuten entfallen. Die Zeit wird seitens Apple aber bisher nicht entlohnt.

Taschenkontrollen sind ein Vorteil der Mitarbeiter

Apple hatte die Kontrollen als „Maßnahme zum Vorteil der Mitarbeiter“ angeführt, dies schien dem Richter aber offenbar zu weit hergeholt. So sehr, dass er sogar in seiner Urteilsbegründung gesondert darauf einging. In Zukunft gilt die Zeit für Kontrollen damit als Arbeitszeit.

Nachtrag

Mittlerweile ist bei unserer Quelle Bloomberg der Hinweis auf die Aussage von Apple bezüglich der „Maßnahme zum Vorteil der Mitarbeiter“ verschwunden. Dafür gibt es ein interessantes, neues Detail zur Handhabung von privaten iPhones im Apple Store.

„Die Charakterisierung des iPhones als unnötig für die eigenen Mitarbeiter steht in direktem Widerspruch zu seiner Beschreibung des iPhones als ‚integrierter und integraler‘ Teil des Lebens aller anderen“, sagte das Gericht und zitierte so die öffentlichen Aussagen von Firmenchef Tim Cook.

Via Bloomberg

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Tags: Apple Store, Arbeitsrecht, Apple

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