Vor wenigen Tagen erst wurde ‚Privacy Shield‘, der Datenschutzpakt zwischen USA und den EU, vom Europäischen Gerichtshof gekündigt. Das bleibt natürlich nicht ohne Folgen für diverse digitale Services.
Die europäische Politik ist verständlicherweise in Aufruhr, da sie sich bereits vor Jahren vom Safe-Harbor-Abkommen, dem Vorgänger von ‚Privacy Shield‘, verabschieden musste. Während Safe Harbour durch die Edward Snowden-Enthüllungen in Verruf geriet, war „Privacy Shield“ sogar schon von Anfang an sehr umstritten.
Mehrere Politiker zeigten sich dementsprechend erfreut über den Erfolg der Gegner des Abkommens, und amerikanische Firmen sich den neuen Gegebenheiten anpassen müssen. Max Schrems, der vor Jahren gegen Facebook geklagt hatte, und damit den Stein ins Rollen brachte, zeigte sich davon überzeugt, dass das Datenschutzrecht der EU und das US-Überwachungsrecht nicht miteinander vereinbar seien. Er ist davon überzeugt, dass es keine andere Alternative gebe, als dass die USA ihre Datenschutzbestimmungen für alle Menschen anpassen müsse.
Das Ende von „Privacy Shield“ birgt jedoch auch einige vorübergehende Nachteile. Standardvertragsklauseln, den Datenschutz betreffend, sind jetzt ungültig und bringt vielen Firmen große Rechtsunsicherheit. Gerade Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf den Austausch personenbezogener Daten basiert, sehen momentan unsicheren Zeiten entgegen.
Ursprünglich hatte der Österreicher Schrems die irischen Behörden geklagt, da Facebook seine irische Niederlassung dazu nutzte, die Daten seiner europäischen Kunden in die USA zu übertragen. Dort sind Unternehmen wie Facebook verpflichtet, solche Daten bei Bedarf dem FBI oder der NSA zu übermitteln. Die Betroffenen können dort nicht dagegen vorgehen. Dies entspricht natürlich nicht den europäischen Richtlinien.
Die betroffenen Firmen werden sich entweder anpassen oder die Datenübermittlungen beenden müssen.
Das kürzlich ergangene Urteil bedeutet natürlich nicht das Ende. Nach Artikel 49 der DSGVO ist die Übermittlung von Daten weiterhin möglich, etwa wenn diese freiwillig geschehen. Damit sind beispielsweise Online-Hotelbuchungen in den USA gemeint. Grundsätzlich können zwar Daten weiterhin ausgetauscht werden, aber die jeweiligen Datenschutzbehörden sind jetzt dazu verpflichtet, im Einzelfall zu entscheiden, ob diese zulässig sind oder nicht. Dem widersprechend ist die Organisation noyb der Meinung, dass der Datenaustausch auch in jedem Fall zu beenden sei, sofern eine Firma in die amerikanische Zuständigkeit fällt. In den allermeisten Fällen ist dies der Fall.
Dass beide Seiten daran interessiert sind, Datenübermittlungen weiterhin zu ermöglichen, steht außer Frage, beläuft sich der wirtschaftliche Austausch zwischen den USA und Europa auf etwa 7 Billionen US-Dollar. Ein neuer Pakt wird vermutlich aber noch einige Zeit benötigen.
Via netzpolitik.org und Spiegel
Bild via Pixabay
Indonesien und Apple Inc. stehen offenbar kurz vor einer Einigung, die das im Oktober verhängte Verkaufsverbot für das iPhone 16…
US-Präsident Donald Trump hat das KI-Infrastrukturprojekt „Stargate“ vorgestellt, das in den kommenden Jahren mit 500 Milliarden Dollar ausgestattet werden soll.…
Mit iOS 18.3 hat Apple eine kleine, aber bedeutende Änderung an der Taschenrechner-App vorgenommen. Die Funktion zur Wiederholung von Rechenoperationen…
Die Apple Watch Ultra wurde zuletzt 2024 mit einem neuen schwarzen Titan-Finish aktualisiert, aber ohne wesentliche technische Neuerungen. In diesem…
Laut einem aktuellen Bericht des koreanischen Tech-Portals The Elec plant Apple, in diesem Jahr mindestens ein neues iPad Pro-Modell auf…
Eine neue Generation des iPhone SE wird für dieses Jahr erwartet. Jüngste Leaks von Evan Blass deuten darauf hin, dass…
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen