Ein neues Beschwerdeportal ist jetzt online und ermöglicht es Nutzern, Verstöße gegen den Digital Services Act (DSA) zu melden. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Online-Services transparenter und fairer zu gestalten und den Nutzer:innen zu helfen, ihre Rechte wirksam durchzusetzen.
Das Portal dient als Anlaufstelle für Probleme, die durch Verletzungen der Sorgfalts- und Transparenzpflichten von Online-Dienstanbietern entstehen. Häufige Beschwerdegründe umfassen Schwierigkeiten bei der Meldung rechtswidriger Inhalte, Einschränkungen von Accounts oder Inhalten, intransparente Geschäftsbedingungen sowie eine mangelnde Reaktionsfähigkeit der Anbieter auf Nutzeranfragen.
Wer kann Beschwerden einreichen?
Jeder Online-Nutzer und jede Organisation aus Deutschland, die sich durch den DSA benachteiligt fühlt, kann eine Beschwerde einreichen. Der Digital Services Coordinator (DSC) überprüft die Beschwerden auf mögliche Verstöße gegen den DSA. Falls erforderlich, fordert der DSC zusätzliche Informationen vom Beschwerdeführer an. Ist eine andere DSA-Behörde zuständig, leitet der DSC den Fall weiter und bleibt der Hauptansprechpartner für den Nutzer.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen
Der DSC ist nicht befugt, Inhalte zu löschen oder zu sperren. Diese Befugnis liegt weiterhin bei den jeweiligen Dienstanbietern. Nutzer sollten daher die Meldeverfahren der Dienste nutzen. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten, wie Bedrohungen oder Volksverhetzung, ist es ratsam, zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sollten Dienstanbieter auf Beschwerden nicht reagieren oder keine adäquaten Meldeverfahren anbieten, können sich Nutzer direkt an den DSC wenden. Trusted Flagger spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie helfen, rechtswidrige Inhalte zu identifizieren und zu melden.
Via Bundesnetzagentur
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