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Neue EU-Vorgaben: App Store zeigt bald die Adresse und Telefonnummer von Entwicklern an

Apple erinnert Entwickler:innen daran, dass ab Oktober 2024 eine bedeutende Änderung im EU-App Store umgesetzt wird. Diese Änderung, die aus der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union resultiert, verpflichtet Entwickler:innen, ihre Adresse und Telefonnummer für alle Nutzer:innen im EU-App Store sichtbar zu machen.

Hintergrund der neuen Regelung

Die neue Regelung basiert nicht auf einer Entscheidung von Apple, sondern ist eine Folge des Digital Services Act

der EU. Dieser Gesetzesrahmen setzt eine Reihe von Regeln für Online-Plattformen fest, um mehr Transparenz und Sicherheit im digitalen Raum zu gewährleisten. Ein Teil dieser Vorgaben verlangt, dass Unternehmen wie Apple die Kontaktinformationen von Entwickler:innen, die digitale Apps vertreiben, verifizieren und öffentlich zugänglich machen.

Entwickler:innen, die nach EU-Definition als „Händler“ gelten, müssen ihre Adresse und Telefonnummer im App Store anzeigen lassen. Als „Händler“ gilt in diesem Kontext jede Entwickler:in, die oder der durch eine App Einnahmen erzielt. Dies schließt sowohl direkte Verkäufe über den App Store als auch In-App-Käufe und Werbeeinnahmen ein. Lediglich Entwickler:innen, die kostenlose Apps ohne Werbung anbieten, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Auswirkungen auf Entwickler:innen

Für individuelle Entwickler:innen bedeutet dies, dass sie ihre Privatadresse oder ein Postfach, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angeben müssen. Organisationen hingegen müssen nur eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse bereitstellen. Diese Informationen werden dann direkt unter der Beschreibung jeder App im App Store angezeigt.

Nicht überraschend stößt diese Änderung bei vielen Entwickler:innen auf Unmut. Insbesondere kleine Entwickler:innen, die keine geschäftliche Adresse oder Telefonnummer besitzen, sehen sich gezwungen, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Trotz dieser Bedenken hat Apple keinen Spielraum, um die Regelung zu umgehen, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.

Fristen und Konsequenzen

Ab dem 16. Oktober 2024 müssen alle Entwickler:innen ihre Kontaktdaten an Apple übermitteln, um weiterhin neue Apps oder App-Updates im App Store einreichen zu können. Entwickler:innen, die diese Informationen bis zum 17. Februar 2025 nicht bereitstellen, riskieren, dass ihre Apps aus dem EU-App Store entfernt werden.

Diese Änderung wird weitreichende Auswirkungen auf die Entwickler-Community in der EU haben und stellt einen weiteren Schritt in Richtung mehr Transparenz und Sicherheit im digitalen Markt dar.

Apple stellt weitere Informationen auf seiner Webseite bereit.

Quelle: 9To5Mac

Michael Reimann

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