In einem bemerkenswerten Vergleich zwischen Amazon und der Arbeiterkammer (AK) haben sich beide Seiten darauf geeinigt, betroffenen Prime-Kunden, die ihr Abo vor dem Herbst 2022 abgeschlossen haben, eine Rückerstattung anzubieten. Dies folgt auf eine Klage gegen eine Teuerungsklausel in den Geschäftsbedingungen von Amazon.
Die AK hatte gegen eine Preiserhöhungsklausel bei Amazon Prime geklagt, die im September 2022 zu einer Erhöhung der Abogebühren führte. Das monatliche Abo stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, während das Jahresabo von 69 Euro auf 89,90 Euro anstieg. Die AK sah in der Klausel einen Verstoß gegen geltendes Recht und brachte den Fall vor Gericht. Nach intensiven Verhandlungen kam es zu einem Vergleich, der eine Rückerstattung für die Kunden vorsieht.
Kunden, die von der Preiserhöhung betroffen sind und ihre Mitgliedschaft vor der Ankündigung abgeschlossen hatten, können nun eine Rückerstattung beantragen. Für Jahresabonnenten beträgt die Rückerstattung 36,50 Euro, für monatliche Zahler 21 Euro. Anträge auf Rückerstattung müssen bis spätestens 11. September 2024 eingereicht werden. Diese können direkt über den Amazon-Kundenservice auf der Homepage des Unternehmens gestellt werden.
Amazon betonte in einer Stellungnahme die Bedeutung von Transparenz und Kundenzufriedenheit. Das Unternehmen erklärte, dass es seine Kunden in Österreich transparent über die Preisanpassungen informiert und eng mit der AK zusammengearbeitet habe, um eine faire Lösung zu finden. Diese Teilrückerstattung sei ein Beweis für das Bestreben, das Vertrauen der Kunden zu erhalten und ein positives Einkaufserlebnis zu gewährleisten.
Die Einigung zeigt nicht nur die Bedeutung des Verbraucherschutzes, sondern auch die Verantwortung großer Unternehmen gegenüber ihren Kunden. Die getroffene Vereinbarung mag ein Präzedenzfall sein und unterstreicht die Wichtigkeit, dass Unternehmen ihre Geschäftspraktiken stets überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Via Der Standard
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