Das Bundeskartellamt hat AVM, einen führenden Anbieter von Breitband- und Heimnetzwerk-Lösungen in Deutschland, und einen ihrer Mitarbeiter zu einer Geldstrafe von nahezu 16 Millionen Euro verurteilt. Der Vorwurf: vertikale Preisabsprachen mit Einzelhändlern im Elektroniksektor.
Nach einer anonymen Meldung und weiteren Marktinformationen durchsuchte das Bundeskartellamt die Büros von AVM im Februar 2022. Die Untersuchungen ergaben, dass AVM-Mitarbeiter nicht nur die Einkaufspreise, sondern auch die Endverkaufspreise mit Händlern festlegten. Solche Absprachen zielten häufig darauf ab, die Preise für Endkunden zu erhöhen, und umfassten oft Forderungen nach bestimmten Mindestpreisen.
Die festgelegten Verkaufspreise wurden von AVM sorgfältig überwacht. Mitarbeiter des Unternehmens nutzten seit Mitte 2019 eine spezielle Software zur Preisüberwachung, ergänzt durch Recherchen im stationären Handel und Online-Preisvergleichen. Sobald Verkaufspreise unter den geforderten Mindestpreisen lagen, griff AVM ein und die Händler passten ihre Preise oft nach oben an.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, betonte, dass die Maßnahmen von AVM den Preiswettbewerb einschränkten und damit gegen das Verbot der Preisbindung verstießen. Die verhängten Bußgelder sollen ein deutliches Signal an den Markt senden, dass solche Verstöße nicht toleriert werden. Der Hersteller erklärte in einem Statement, dass das Verfahren durch ein Settlement beendet wurde, um langwierige Ermittlungen zu vermeiden und einen anstehenden Generationswechsel nicht zu belasten. Das Bußgeld im Rahmen des Settlements beträgt 15,8 Millionen Euro.
Via Bundeskartellamt
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