Apple ist wie immer bestrebt, das exklusive Markenrecht für seine Dienste zu erhalten. Bei Apple Music gibt es jetzt Rückschläge.
Apple hat den Versuch, die exklusiven Namensrechte für seinen Musikstreamingdienst „Apple Music“ zu sichern, verloren. Im Ringen um die Wortmarke unterlag Apple einem Jazzmusiker, trotz dessen Nichtverwendung des Begriffs.
Apple hatte bereits 2015, zum Start des gleichnamigen Streamingdienstes, den Namen „Apple Music“ beantragt. Dies führte zu Widerstand seitens des Trompeters Charles Bertini. Bertini verwendet den Begriff „Apple Jazz“ seit 1985 für seine Konzerte und ließ diesen 1991 schützen. Der Musiker legte 2016 Einspruch gegen Apples Markenanmeldung ein und reichte zugleich „Apple Jazz“ beim US-Patent- und Markenamt ein.
Apple wehrte sich gegen die Niederlage und beantragte erneut eine Anhörung beim CAFC. Trotz des Zurückziehens ihres Antrags auf Eintragung von „Apple Music“ in der Kategorie „Live-Performances“, wurde Apples Antrag abgelehnt. Damit ist die Entscheidung endgültig – Apple verfügt nicht über die Wortmarke „Apple Music“.
Trotz der rechtlichen Niederlage ist es unwahrscheinlich, dass andere die Bezeichnung „Apple Music“ nutzen werden. Apple hätte in solchen Fällen rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Zudem ist die Kombination des Apfel-Logos mit dem Wort „Music“, die Apple üblicherweise für den Dienst verwendet, rechtlich geschützt.
Via IPWatchDog
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