Eine kurze, absehbare, Meldung – und darum eher der Vollständigkeit halber: Apple hat gegen das Verkaufsverbot des iPhones in Deutschland Berufung eingelegt. Das erklärte kürzlich das Landesgericht in München, das zuvor das Urteil verhängt hatte.
Am Ende ging alles schneller als erwartet. Während das Verkaufsverbot kurz vor Weihnachten entschieden wurde, setzte Qualcomm es Anfang des Jahres dann auch durch. Mittlerweile bietet Apple das iPhone 7 und iPhone 8 nicht mehr in Deutschland an. Das Verbot würde auch das iPhone X betreffen, dieses wird bei Apple aber ohnedies nicht mehr direkt verkauft. Aktuell erstreckt sich das Verbot nur über Apple selbst, Drittanbieter führen noch Restbestände und verkaufen diese auch weiter.
iPhone-Verkaufsverbot – Sicherheit von Qualcomm hinterlegt
Das Gericht erklärte weiter, dass Qualcomm die geforderten 1,34 Milliarden Euro an Sicherheiten hinterlegt hat. Diese werden fällig, falls höhere Instanzen dann doch zugunsten von Apple entscheiden – und damit auch Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Qualcomm entstehen.
Via DiePresse