Die Europäische Union hat Apple offiziell dazu verpflichtet, sein geschlossenes Ökosystem für konkurrierende Hersteller und Entwickler zu öffnen. Die Entscheidung basiert auf dem Digital Markets Act (DMA) und setzt klare Vorgaben für eine stärkere Interoperabilität mit Drittanbieter-Technologien.
Zwei zentrale EU-Anordnungen für Apple
Die EU-Kommission hat zwei wesentliche Anforderungen an Apple formuliert. Erstens muss das Unternehmen anderen Smartphone-, Kopfhörer- und VR-Herstellern ermöglichen, ihre Geräte nahtlos mit iPhones und iPads zu verbinden. Zweitens muss Apple klare Prozesse und Zeitvorgaben für die Bearbeitung von Interoperabilitätsanfragen von App-Entwicklern einhalten.
Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Apple durch exklusive Schnittstellen und Technologien den Wettbewerb behindert und alternative Hardware und Software benachteiligt.
Apple kritisiert die Entscheidung scharf
In einer offiziellen Stellungnahme lehnt Apple die Entscheidung der EU ab. Das Unternehmen warnt davor, dass die neuen Vorgaben die Innovationskraft bremsen und Wettbewerber bevorzugen könnten, ohne dass diese denselben Regularien unterliegen. Apple sieht die Maßnahmen zudem als nachteilig für europäische Nutzer:innen und will weiterhin mit der EU-Kommission über mögliche Anpassungen verhandeln.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die EU-Regeln
Sollte Apple gegen die Vorgaben verstoßen, drohen Untersuchungen und mögliche Geldstrafen von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes. Damit signalisiert die EU eine konsequente Umsetzung der neuen Wettbewerbsregeln, um die Marktdominanz großer Technologieunternehmen einzuschränken.
Mit dieser Entscheidung verstärkt die EU den Druck auf Apple, sein Betriebssystem und seine Geräte stärker für den Markt zu öffnen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie Apple auf die neuen Anforderungen reagieren wird.
Via: Reuters
Bild: KI (Dall-e)