Der Facebook-Eigentümer Meta wurde von den europäischen Regulierungsbehörden mit einer Rekordstrafe von 1,2 Milliarden Euro belegt.
Die irische Datenschutzkommission, die Facebooks Aktivitäten in der EU überwacht, hat die Geldstrafe verhängt, weil Meta nicht angemessen mit Nutzerdaten umgegangen ist. Diese Strafe übertrifft alle bisherigen Strafen, die im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verhängt wurden.
Die Strafe gegen Meta ist die höchste, die jemals unter der DSGVO verhängt wurde. Amazon hatte zuvor eine Strafe von 746 Millionen Euro wegen ähnlicher Datenschutzverstöße erhalten. Zusätzlich zur Geldstrafe hat das European Data Protection Board (EDPB) Meta aufgefordert, die Datenübermittlung in die USA innerhalb von fünf Monaten einzustellen und die bereits übermittelten Daten innerhalb von sechs Monaten zurückzuholen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Anordnung nur für Facebook gilt und nicht für die anderen Plattformen von Meta, wie Instagram und WhatsApp.
Der Verstoß von Meta liegt darin begründet, dass das Unternehmen weiterhin personenbezogene Daten in die USA übermittelt hat, obwohl der „Privacy Shield“-Pakt im Jahr 2020 vom obersten EU-Gericht für ungültig erklärt wurde. Dieser Pakt diente zuvor als Mechanismus für die legale Datenübermittlung zwischen der EU und den USA. Die irische Aufsichtsbehörde wirft Meta vor, gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen zu haben, indem es die Datenübermittlungen trotz des Gerichtsurteils nicht eingestellt hat.
Diese Angelegenheit begann im Jahr 2013, als der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems eine Klage gegen Facebook einreichte. Er äußerte Bedenken hinsichtlich des unzureichenden Schutzes von EU-Nutzerdaten vor US-Geheimdiensten bei der Übermittlung in die USA, wie sie durch die Enthüllungen von Edward Snowden ans Licht kamen. Seitdem wurde über Jahre hinweg vor Gericht gestritten.
Als Reaktion auf die Entscheidung der EU kritisierte Nick Clegg, der Präsident für globale Angelegenheiten bei Facebook, das Urteil in einem Blogbeitrag. Er bezeichnete es als fehlerhaft, ungerechtfertigt und als gefährlichen Präzedenzfall für andere Unternehmen, die Daten zwischen der EU und den USA übertragen. Meta plant, gegen das Urteil, einschließlich der Geldstrafe, Berufung einzulegen und gerichtliche Aussetzungen der Anordnungen zu beantragen.
Diese Strafe gegen Meta sendet ein starkes Signal an Unternehmen, dass der Schutz der Privatsphäre und der Daten der EU-Bürger von höchster Bedeutung ist. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich dieser Rechtsstreit weiterentwickelt und welche Auswirkungen er auf die zukünftige Datenübermittlung haben wird.
Via EDPB
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