In einer richtungsweisenden Entscheidung hat die Europäische Union ein lang erwartetes „Recht auf Reparatur“ für eine Vielzahl von Produkten, darunter Handys, Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik, beschlossen. Diese Einigung, die in der Nacht auf Freitag erzielt wurde, signalisiert einen bedeutenden Fortschritt in den Bemühungen um nachhaltigen Konsum und verstärkten Verbraucherschutz innerhalb der EU.
Die EU-Staaten und das Europäische Parlament haben sich auf Regelungen geeinigt, die Hersteller verpflichten, Produkte so zu gestalten und zu produzieren, dass sie auf Wunsch der Verbraucher:innen repariert werden können. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Abhängigkeit von Neukäufen zu verringern. Besonders hervorzuheben ist, dass diese Regelungen sowohl „weiße Ware“ – also Haushaltsgeräte – als auch alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Smartphones abdecken.
Diese Initiative wird es nicht nur einfacher und kostengünstiger machen, Produkte reparieren zu lassen, sondern auch die Nachhaltigkeit erhöhen und die Abfallproduktion verringern. Die Hersteller werden dazu angehalten, Informationen über Ersatzteile leicht zugänglich zu machen und unabhängigen Reparaturbetrieben den Zugang zu notwendigen Ressourcen zu einem fairen Preis zu ermöglichen. Dadurch wird der Reparaturmarkt belebt und der Wettbewerb gefördert, was wiederum zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher:innen führen kann.
Obwohl die formale Zustimmung durch das EU-Parlament und die EU-Staaten noch aussteht, gilt diese als Formsache. Nach Inkrafttreten der Vorgaben haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Die neue Regelung verspricht, die Art und Weise, wie Produkte konsumiert und behandelt werden, grundlegend zu verändern, indem sie eine Kultur der Reparatur fördert und zur Reduktion von Abfall und Ressourcenverbrauch beiträgt..
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