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EU fordert Apple auf, iOS für Drittanbieter zu öffnen

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Die Europäische Union hat Apple dazu aufgefordert, das iOS-Betriebssystem für konkurrierende Unternehmen und Drittentwickler zu öffnen. Andernfalls drohen dem Technologiekonzern hohe Geldstrafen. Diese Maßnahme ist Teil der Bemühungen der EU, den Digital Markets Act (DMA) durchzusetzen und einen fairen Wettbewerb im digitalen Markt zu gewährleisten.

Spezifikationsverfahren zur Interoperabilität

Die Europäische Kommission hat zwei Spezifikationsverfahren eingeleitet, um Apple auf die Einhaltung der Interoperabilitätsanforderungen des DMA hinzuweisen. Diese Verfahren konzentrieren sich auf die Konnektivitätsfunktionen von iOS für verbundene Geräte sowie auf den Prozess, den Apple zur Bearbeitung von Interoperabilitätsanfragen von Entwickler:innen eingerichtet hat.

Fokus auf verbundene Geräte

Das erste Verfahren zielt auf die iOS-Funktionen ab, die hauptsächlich von verbundenen Geräten wie Smartwatches, Kopfhörern und Virtual-Reality-Headsets genutzt werden. Die EU möchte festlegen, wie Apple eine effektive Interoperabilität mit Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung und Konnektivität gewährleisten soll.

Transparenz und Fairness bei Anfragen

Das zweite Verfahren untersucht die Transparenz, Schnelligkeit und Fairness des von Apple eingerichteten Prozesses zur Bearbeitung von Interoperabilitätsanfragen von Entwickler:innen und Drittanbietern für iOS und iPadOS. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Anfragen von Entwickler:innen fair behandelt werden und dass der Zugang zu iOS-Funktionen für Drittanbieter transparenter gestaltet wird.

Bisherige Maßnahmen und weitere Anforderungen

Apple bietet derzeit nur begrenzten Entwicklerzugriff auf bestimmte iOS-Funktionen, wie beispielsweise den Sprachassistenten Siri. Auch der Zugang zum kontaktlosen Zahlungssystem von Apple Pay ist stark eingeschränkt. Obwohl Apple bereits Zugeständnisse gemacht hat, wie die Lockerung der App-Store-Richtlinien und die Öffnung des NFC-Chips für Drittanbieter, sieht die EU weiteren Handlungsbedarf.

Die EU hat Apple eine Frist von sechs Monaten gesetzt, um die festgestellten Probleme zu beheben. Sollte das Unternehmen den Anforderungen nicht nachkommen, drohen Geldstrafen in Höhe von bis zu 10 % des jährlichen Umsatzes gemäß den Bestimmungen des DMA.

Konsequenzen und zukünftige Entwicklungen

Die jüngste Warnung der EU zeigt, dass die bisher von Apple eingeleiteten Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen vollständig gerecht zu werden. Der Digital Markets Act hat zum Ziel, die Marktmacht großer Technologieunternehmen zu regulieren und die digitale Landschaft zu öffnen.

Sollte Apple die geforderten Änderungen nicht umsetzen, könnten die Konsequenzen für das Unternehmen erheblich sein. Dies würde nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch eine mögliche weitere Regulierung durch die EU bedeuten. Die nächsten Monate werden zeigen, wie Apple auf diese Herausforderung reagieren wird und ob es dem Unternehmen gelingt, die Anforderungen des DMA vollständig zu erfüllen.

Via: Macrumors
Titelbild: KI (Dall-e)

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Tags: Margrethe Vestager, Digital Markets Act, Apple, Interoperabilität, iOS, EU-Regulierung, iOS Entwicklerzugriff, App Store, Apple Pay, Drittanbieter, EU

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