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Elektronische Übermittlung von Einkünften: Neue OECD-Regelung

In einer Initiative zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung haben sich 38 Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) auf eine neue Regelung geeinigt, die seit Anfang dieses Jahres Gültigkeit hat. Diese Regelung besagt, dass digitale Plattformen wie eBay oder Airbnb automatisch Einkünfte ihrer Nutzer:innen an die zuständigen Steuerbehörden melden. Dies soll Transparenz schaffen und sicherstellen, dass Einkommen aus Online-Transaktionen korrekt versteuert werden.

Was bedeutet das für Privatverkäufe und Vermietungen?

Die Regelung wirft Fragen auf, ab wann Privatverkäufe oder kurzfristige Vermietungen steuerpflichtig werden. In den meisten OECD-Ländern können Gegenstände, die privat angeschafft wurden, auch privat und steuerfrei verkauft werden, solange bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Ähnliches gilt für die Vermietung von Privateigentum. Über diese Grenzen hinausgehendes Einkommen unterliegt jedoch der Steuerpflicht. Die automatische Meldung der Einnahmen durch die Apps soll sicherstellen, dass diese Einkünfte korrekt erfasst und besteuert werden.

Ziel der Regelung: Gleiches Recht für alle

Das primäre Ziel der neuen OECD-Regelung ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Steuerzahler:innen zu schaffen. Die britische Steuerbehörde betont, dass die neuen Regeln darauf abzielen, Online-Verkäufern zu helfen, ihre Steuern korrekt zu zahlen. Die Regelung soll auch sicherstellen, dass Einkommen aus Aktivitäten wie Chauffeurdiensten, Essenslieferungen oder dem Vermieten von Parkplätzen korrekt versteuert wird. Die Weitergabe der Informationen an die Steuerbehörden erfolgt jährlich zum Beginn des neuen Steuerjahres.

Via BBC

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

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