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E-Book-Klage: Oberster Gerichtshof weist Apples Berufung zurück

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Bis zuletzt hat Apple versucht, sich gegen das Urteil in der E-Book-Klage zu wehren. Im Jahr 2013 wurde von US-Richterin Denise Cote festgestellt, dass Apple mit unerlaubten Preisabsprachen gegen das Kartellrecht verstoßen hat. Apple hat sich zwar bereits mit den Klägern geeinigt, wollte die Sache trotzdem höchstgerichtlich entscheiden lassen.

Nun hat der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) die Berufung von Apple zurückgewiesen. Warum genau es dazu nun gekommen ist, ist nicht bekannt. Apple muss nun für die unerlaubte Preistreiberei 400 Millionen US-Dollar Schadenersatz an E-Book-Kunden, 20 Millionen US-Dollar an die beteiligten Bundesstaaten und 30 Millionen US-Dollar an Rechtskosten bezahlen.

Apple konspirierte mit mehreren wichtigen Verlagen und hat dadurch die Preise für E-Books in die Höhe getrieben. Hintergrund war, dass sich Apple vertraglich zusichern ließ, dass die Verleger die Bücher bei keinem anderen Händler günstiger anbieten dürfen. Dadurch sollen auch bei Amazon die Preise für E-Books um teilweise bis zu 50 Prozent angestiegen sein.

Via iMore

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Tags: E-Books, Richter, Berufung, Rechtliches, iBooks, Urteil, Klage

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