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DSGVO: Datenschützer reichen Beschwerde gegen Apple ein

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Die im vergangenen Jahr in Kraft getretene DSGVO gewährt ein umfassendes Auskunftsrecht bezüglich der Nutzung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die vom österreichischen Datenschutzexperten Max Schrems gegründete Non-Profit-Organisation Noyb hat nun jenes Auskunftsrecht bei mehreren Streamingdiensten getestet, darunter auch bei Apple Music. In allen Fällen hat Noyb teils gravierende Mängel entdeckt, mit denen sich nun die österreichische Datenschutzbehörde befassen wird.

DSGVO Streamingdienste Noyb

8 von 8 Diensten verstoßen gegen DSGVO

Noyb hat insgesamt acht Musik- und Videostreamingdienste getestet. Neben Apple Music standen auch Amazon Prime, DAZN, die österreichische Plattform Flimmit, Netflix, SoundCloud, Spotify und YouTube auf dem Prüfstand. Zwei Dienste, namentlich DAZN und SoundCloud, haben überhaupt nicht auf die Auskunftsanfrage reagiert. Bei den anderen Diensten werden von Noyb die teils mangelhafte Bearbeitung der Auskunftsanfrage kritisiert. So soll etwa keines der automatisierten Systeme größerer Dienste alle relevanten Daten zur Verfügung gestellt haben.

„Viele Unternehmen richten automatisierte Systeme ein, um auf Zugriffsanfragen zu reagieren. Oft liefern sie jedoch nicht einmal ansatzweise die Daten, auf die jeder Benutzer und jede Benutzerin ein Recht hat. In den meisten Fällen erhielten Benutzer und Benutzerinnen nur die Rohdaten, jedoch keine Informationen darüber, mit wem diese Daten geteilt wurden. Dies führt zu strukturellen Verletzungen der Benutzerrechte und Benutzerinnenrechte, da diese Systeme dazu dienen, die relevanten Informationen zurückzuhalten.“
– Max Schrems, Datenschützer

Strafausmaß theoretisch bis zu 18,8 Milliarden Euro

Noyb hat wie erwähnt gegen alle getesteten Anbieter Beschwerden bei der österreichischen Datenschutzbehörde eingereicht, die nun mit den zuständigen Behörden in den Ländern der Hauptniederlassung der jeweiligen Streaming-Dienste zusammenarbeiten muss. Für Apple Music wäre das der Standort der europäischen Niederlassung in Irland. Die DSGVO sieht eine Höchststrafe von 4 Prozent des jeweiligen Umsatzes vor. Es geht bei den Beschwerden somit insgesamt um ein Strafausmaß von theoretisch bis zu 18,8 Milliarden Euro für die acht getesteten Dienste.

Via Der Standard & Noyb

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Tags: Apple Music, Datenschutz, EU-Datenschutzverordnung, DSGVO, EU-Datenschutzgrundverordnung, Max Schrems, Noyb, Apple

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