Das BSI teilt mit, das iPhones und iPads grundsätzlich zur Verarbeitung vertraulicher Daten mit dem Status „Nur für den Dienstgebrauch“ geeignet sind.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat bestätigt, dass iOS und iPadOS und insbesondere die darauf installierten Applikationen Mail, Kalender und Kontakte auch für die Verarbeitung von Verschlusssachen der Kategorie „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) geeignet sind.
Eine sichere Digitalisierung gelingt dann besonders gut, wenn bei der Entwicklung von IT-Produkten Informationssicherheit von Anfang an mitgedacht wird. Wir betrachten das vorliegende Prüfungsergebnis zur Plattformsicherheit der iOS- und iPadOS-Geräte als wichtigen Meilenstein. Die Freigabe von handelsüblichen Produkten für die Verarbeitung von Informationen mit besonderen Schutzbedarf ist ein Novum, aus dem sich zukünftig schnell und kostengünstig maßgeschneiderte mobile Lösungen für eine sichere Digitalisierung ableiten lassen. – Anne Schönbaum – BSI
Das BSI will seine Zusammenarbeit mit Apple intensivieren und auch künftige Version von iOS und iPadOS auf ihre Sicherheit bezüglich vertraulicher Daten untersuchen. Das BSI gibt damit auch iPhones und iPads für den Einsatz in Bundesbehörden frei. Allerdings muss die Anbindung weiterhin über VPN erfolgen und auf den Geräten sollte ein MDM (Mobile-Device-Management) zum Einsatz kommen.
Für Anwender:innen bedeutet diese Zertifizierung durch das Bundesamt, dass sie künftig, wenn die Vorgaben eingehalten werden mit den so genannten „First Party Apps“ von Apple auch sensible Daten der oben genannten Kategorie verarbeiten dürfen.
In der Praxis stehen dem immer noch die Datenschützer:innen und die IT-Sicherheitsbeauftragten der einzelnen Behörden gegenüber. Diese behalten sich in der Regel eine eigene Prüfung vor. Auch wenn jetzt das ganze durch das BSI leichter geworden ist. Bis es aber zu einem tatsächlichen Einsatz in der jeweiligen Behörde oder auch Unternehmen kommt, kann Zeit vergehen.
Quelle: Apple/BSI
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