Bereits 2013 stellte das Bundespatentgericht fest, dass das „Slide to Unlock“-Patent von Apple, das die Entsprerrung eines Touchscreens über eine Wischgeste beschreibt, ungültig ist. Das beschriebene Verfahren entspreche dem Stand der Technik und löse kein technisches Problem, weshalb es nicht patentierbar sei. Apple ging in Berufung, nun bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die damalige Entscheidung. In der Begründung heißt es, dass das betreffende Patent nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.
Auswirkungen auf Patentstreitigkeiten dürfte die Entscheidung des BGH jedoch keine haben. Apple und Samsung haben bereits im letzten Jahr außerhalb der USA ihre Rechtsstreits beigelegt. In den USA wird jedoch weiter verhandelt. Zuletzt wurde im Mai festgestellt, dass Apple ein Teil der ursprünglich zugesprochenen Schadenersatzsumme nicht zustehe.
Via Mac & i