Apple Inc. sieht sich erheblichen rechtlichen Herausforderungen gegenüber, da das Unternehmen versucht, eine Entscheidung des deutschen Bundeskartellamts anzufechten. Diese Entscheidung unterwirft Apple strengeren kartellrechtlichen Auflagen nach den sogenannten „19a-Regeln“. Das oberste Zivilgericht Deutschlands, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, deutete in einer Anhörung an, dass die Klage von Apple möglicherweise abgewiesen wird.
Die „19a-Regeln“ wurden 2021 eingeführt, um Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung stärker zu regulieren. Sie ermöglichen es dem Bundeskartellamt, strenge Maßnahmen gegen Unternehmen zu ergreifen, die den Wettbewerb gefährden könnten. Neben Apple wurden auch Meta, Google und Amazon von der Behörde ins Visier genommen.
Das Bundeskartellamt begründet seine Entscheidung mit der finanziellen Macht Apples, seiner stark integrierten Hardware- und Softwarestruktur sowie seiner beträchtlichen Marktmacht. Allein der App Store von Apple erreicht laut Kartellamt etwa 30 Millionen Nutzer:innen in Deutschland – fast 40 % der Bevölkerung.
Apples Anwälte argumentieren, dass das Unternehmen bereits durch die Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union reguliert wird, die Vorrang vor nationalen Regeln wie den deutschen 19a-Regeln haben sollte. Sie fordern das Gericht auf, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten, um zu klären, ob nationale Regulierungsbehörden zusätzliche Maßnahmen ergreifen dürfen.
Darüber hinaus betont Apple Unterschiede zu anderen Technologieunternehmen wie Amazon. Die Anwälte führten an, dass der App Store weder ein „Tor zum Internet“ noch ein dominanter Kanal für den Online-Handel sei. Vielmehr steigere das Apple-Ökosystem die Attraktivität seiner Produkte, ohne dabei den Markt zu monopolisieren.
Das Verfahren spiegelt die zunehmenden Spannungen zwischen großen Technologieunternehmen und europäischen Regulierungsbehörden wider. Die 19a-Regeln haben bereits eine Anfechtung durch Amazon überstanden, und ein Urteil gegen Apple könnte die Position Deutschlands als Vorreiter in der Regulierung von Technologieunternehmen stärken.
Jörg Nothdurft vom Bundeskartellamt argumentierte, dass Apple sein Ökosystem dazu nutze, Nutzer:innen an seine Produkte zu binden. Nur 10 % der Apple-Kund:innen wechseln später zu Android-Geräten. Nothdurft verglich den Wechsel von Apple zu Android mit dem Verlassen eines „exklusiven Viertels“ für eine weniger attraktive Gegend.
Der Bundesgerichtshof hatte ursprünglich geplant, noch am Tag der Anhörung ein Urteil zu fällen. Aufgrund neuer vorgebrachter Argumente wurde die Entscheidung jedoch auf den 18. März verschoben. Dies unterstreicht die Komplexität und Bedeutung des Falls, der als Präzedenzfall für nationale und europäische Kartellrechtsregelungen dienen könnte.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Apple und andere große Technologieunternehmen in Deutschland und der EU haben. Eine Entscheidung zugunsten des Bundeskartellamts würde die Möglichkeit nationaler Behörden stärken, zusätzliche Auflagen für globale Tech-Giganten zu erlassen – auch wenn diese bereits unter EU-Rechtsvorschriften fallen. Die Branche wird die Entwicklungen bis zur Entscheidung im März aufmerksam verfolgen.
Via: Bloomberg
Titelbild: KI (Dall-e)
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