Wie TechCrunch erfahren hat, wird Apple in Kürze die Übernahme des Musikdienstes Shazam bekannt geben. Dem Bericht nach wird die Übernahme bereits am Montag bestätigt. Eine der Quellen von TechCrunch spricht von einem Kaufbetrag im neunstelligen Bereich, eine andere Quelle nennt eine konkretere Zahl: 300 Millionen Pfund, also rund 340 Millionen Euro. Seit der Beats-Übernahme wäre Shazam wohl eines der bekanntesten Unternehmen, das Apple sich einverleibt.
Shazam wurde bereits 1999, damals noch als SMS-Dienst, gegründet und spezialisiert sich auf das Erkennen und Musikstücken anhand kurzer Ausschnitte. Inzwischen können aber auch Fernsehserien, Filme und Werbungen identifiziert werden. Eine Kooperation zwischen Shazam und Apple gibt es bereits seit einigen Jahren: Lässt man einen Song über Siri identifizieren, kommt die Technologie von Shazam zum Einsatz.
Shazam berichtete vor etwas über einem Jahr, dass die hauseigene App über eine Milliarde Mal heruntergeladen wurde. Im Geschäftsjahr 2016 hat das Unternehmen angeblich einen Umsatz von 40,3 Millionen Pfund, rund 45,7 Millionen Euro, erwirtschaftet. Apple und Shazam haben sich auf Anfrage von TechCrunch nicht zur Übernahme geäußert.
Via TechCrunch
Apple hat watchOS 11.4 nun offiziell für alle Nutzer:innen der Apple Watch freigegeben. Das Update bringt zwar keine großen Systemänderungen,…
Google hat offiziell angekündigt, die Produktion seines smarten Rauchmelders Nest Protect einzustellen. (mehr …)
Apple hat seine neueste Version von watchOS, Version 11.4, nur wenige Stunden nach Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen.…
Apple hat heute visionOS 2.4 veröffentlicht – ein umfassendes Update für die Apple Vision Pro, das erstmals Apple Intelligence Funktionen,…
Apple hat mit der Veröffentlichung von iOS 18.4, iPadOS 18.4, macOS Sequoia 15.4 und watchOS 11.4 ein umfangreiches Softwarepaket ausgeliefert.…
Apple wurde von der französischen Wettbewerbsbehörde wegen seiner App-Tracking-Transparenz (ATT) zu einer Geldstrafe von 162 Millionen Dollar verurteilt. (mehr …)
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen