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Apple Pay in der Schweiz: erfolgreiche Klage der Verbraucherschützer

Die Stürme von Banken und Verbraucherschützern gegen Apple Pay sind nichts Neues. Während die Banken in Australien bereits abgeblitzt sind, steckt das Thema in Deutschland mit der Sparkasse noch in den Kinderschuhen. In der Schweiz gibt es jetzt die ersten Erfolge der Verbraucher. 

Wer jetzt aber hofft, dass Apple die NFC-Schnittstelle öffnen muss, irrt sich. Auch in der Schweiz hat Apple diesbezüglich nicht viel zu befürchten, vielmehr geht es um ein Problem eines lokalen Zahlungsanbieters. Apple darf die Bezahlung mittels Twint in Zukunft nicht mehr mit einem Apple Pay Pop-up unterbrechen.

Twint und Apple Pay in der Schweiz

Twint hatte hier ein spezielles Problem. Bei der Zahlung mit dem Schweizer Dienst blendet das Terminal einen QR Code ein, dieser muss mit dem Smartphone gescannt werden. Bei iPhones poppt aber Apple Pay über die App des Anbieters auf, sobald sich das iPhone dem Bezahlterminal nähert. Damit wird die Zahlung unterbrochen.

Die WEKO meldet dazu:

Das automatische Aktivieren von Apple Pay an Bezahlterminals kann Zahlungen über die TWINT-App unterbrechen. Nach Einschreiten des WEKO-Sekretariats zeigte sich Apple bereit, mit einer wettbewerbsfreundlicheren technischen Lösung Abhilfe zu schaffen.

Apple bietet mit Apple Pay eine mobile Zahlungslösung für ihre Geräte an, insbesondere für das iPhone und die Apple Watch. Ihre Geräte und die App sind so konfiguriert, dass diese, sobald in die Nähe des Bezahlterminals mit Kontaktlos-Funktion gehalten, Apple Pay automatisch aufstarten und den Bezahlvorgang über Apple Pay ermöglichen.

TWINT-Zahlungen an Terminals erfolgen, indem der Kunde bzw. die Kundin mit dem Mobiltelefon einen QR-Code vom Display des Bezahlterminals scannt. Während dieses Vorgangs bestand bis anhin die Gefahr, dass sich Apple Pay automatisch öffnet und den Bezahlvorgang mit der TWINT-App unterbricht.

Apple hat sich gegenüber dem Sekretariat der WEKO verpflichtet, TWINT ab sofort die technische Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, um den automatischen Start von Apple Pay während der Dauer des Bezahlvorgangs mit der TWINT-App zu unterdrücken. Aufgrund dieser Zusage stellte das Sekretariat die Vorabklärung gegen Apple ein.

Via Nau.ch

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

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