Im Mai 2014 wurde Samsung von einem Geschworenengericht in Kalifornien zur Zahlung von 119,6 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Apple verdonnert. Hintergrund war die Verletzung verschiedener Softwarepatente. Ein Berufungsgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Das Gericht stellte fest, dass Samsung das Quick-Links-Patent, mit dem Telefonnummern, Termine oder Adressen automatisch in Links verwandelt werden, nicht verletzt habe und die beiden anderen Softwarepatente, die Auto-Korrektur-Funktionen und die Slide-to-Unlock-Funktion beschreiben, ungültig seien.
In einer Stellungnahme zeigt sich Samsung mit dem Urteil zufrieden. „Die heutige Entscheidung ist ein Sieg für Freiheit der Kaufentscheidungen von Verbrauchern und verfrachtet Wettbewerb wieder dort hin, wo er hingehört – auf den Markt, und nicht in den Gerichtsaal.“ Apple wollte sich bislang zu der Aufhebung des Urteils nicht äußern.
Bild von Joe Gratz (flickr), bestimmte Rechte vorbehalten
Via Reuters
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