Die Verbraucherzentrale NRW hat Apple bezüglich der Rückgabebedingungen abgemahnt. Nun hat der Konzern eingelenkt, eine Unterlassungsklärung abgegeben und die deutschen AGB entsprechend angepasst.
Gleich mehrere Konditionen der deutschen AGB wurden kritisiert. Ware durfte nur mit Originalquittung und in der ursprünglichen Verpackung retourniert werden. Laut der Verbraucherzentrale eine Einschränkung der Kundenrechte, denn auch eine Rückgabe ohne Verpackung muss möglich sein. Zudem müssen auch Geräte mit aktivierten Sicherheitsfeatures – im konkreten Fall Geräte mit iOS – zurückgenommen werden. Auch im Kleingedruckten gibt es Änderungen. Bisher mussten Fehler „so bald wie möglich“ gemeldet werden, dieser schwammige Passus wurde jetzt gestrichen.
In Deutschland dürfen online erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen, im Rahmen des Widerrufsrechts, zurückgegeben werden. Große Einschränkungen dieses Rechts sind nicht vorgesehen, sodass Verbraucherschützer immer wieder gegen etwaige AGB vorgehen.
Apple hat watchOS 11.4 nun offiziell für alle Nutzer:innen der Apple Watch freigegeben. Das Update bringt zwar keine großen Systemänderungen,…
Google hat offiziell angekündigt, die Produktion seines smarten Rauchmelders Nest Protect einzustellen. (mehr …)
Apple hat seine neueste Version von watchOS, Version 11.4, nur wenige Stunden nach Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen.…
Apple hat heute visionOS 2.4 veröffentlicht – ein umfassendes Update für die Apple Vision Pro, das erstmals Apple Intelligence Funktionen,…
Apple hat mit der Veröffentlichung von iOS 18.4, iPadOS 18.4, macOS Sequoia 15.4 und watchOS 11.4 ein umfangreiches Softwarepaket ausgeliefert.…
Apple wurde von der französischen Wettbewerbsbehörde wegen seiner App-Tracking-Transparenz (ATT) zu einer Geldstrafe von 162 Millionen Dollar verurteilt. (mehr …)
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen