Die Verbraucherzentrale NRW hat Apple bezüglich der Rückgabebedingungen abgemahnt. Nun hat der Konzern eingelenkt, eine Unterlassungsklärung abgegeben und die deutschen AGB entsprechend angepasst.
Gleich mehrere Konditionen der deutschen AGB wurden kritisiert. Ware durfte nur mit Originalquittung und in der ursprünglichen Verpackung retourniert werden. Laut der Verbraucherzentrale eine Einschränkung der Kundenrechte, denn auch eine Rückgabe ohne Verpackung muss möglich sein. Zudem müssen auch Geräte mit aktivierten Sicherheitsfeatures – im konkreten Fall Geräte mit iOS – zurückgenommen werden. Auch im Kleingedruckten gibt es Änderungen. Bisher mussten Fehler „so bald wie möglich“ gemeldet werden, dieser schwammige Passus wurde jetzt gestrichen.
In Deutschland dürfen online erworbene Produkte innerhalb von 14 Tagen, im Rahmen des Widerrufsrechts, zurückgegeben werden. Große Einschränkungen dieses Rechts sind nicht vorgesehen, sodass Verbraucherschützer immer wieder gegen etwaige AGB vorgehen.
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