Kategorien: News

Apple: Erweiterte Missbrauchskontrolle durch Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt gab am Mittwoch bekannt, dass Apple gemäß dem deutschen Wettbewerbsgesetz der „erweiterten Missbrauchskontrolle“ unterliegt. Dies ermöglicht es deutschen Regulierungsbehörden, das Unternehmen daran zu hindern, „wettbewerbswidrige Praktiken“ anzuwenden.

Apple: Machtstellung in mehreren Märkten

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, dass Apples wirtschaftliche Stellung nicht ausreichend vom Wettbewerb kontrolliert werde, was den deutschen Behörden das Recht gebe, einzugreifen. Apple verfügt über eine wirtschaftliche Machtposition in verschiedenen Märkten, die ein Handlungsspielraum bietet, der nicht ausreichend wettbewerbskontrolliert ist.

Digitales Ökosystem und Schlüsselposition im Wettbewerb

Apple betreibt ein weitreichendes digitales Ökosystem, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit von großer Bedeutung für den Wettbewerb ist. Mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store nimmt Apple eine Schlüsselposition für den Wettbewerb sowie für den Zugang zum Ökosystem und zu Apple-Kunden ein.

Starker Einfluss auf Drittanbieter

Laut der Pressemitteilung des Bundeskartellamts verleiht Apples Basis von zwei Milliarden aktiven Geräten dem Unternehmen eine „starke Macht“, Regeln für Drittanbieter zu schaffen. Apple übt Kontrolle über Kunden und den Zugang zu Kunden aus. Zusammen mit Apples Ressourcen befindet sich das Unternehmen in einer „Machtposition“, die es der genannten „besonderen Missbrauchskontrolle“ unterwirft. Diese Einstufung ist für fünf Jahre gültig.

Untersuchung von Apples Ad-Tracking-Regeln

Die deutschen Regulierungsbehörden untersuchen bereits Apples Ad-Tracking-Regeln und die App-Tracking-Transparenz. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die von Apps verlangt, vor dem Tracking die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Die Untersuchung begann 2022 mit dem Ziel, zu ermitteln, ob Apples Anti-Tracking-Technologie wettbewerbswidrig ist.

Weitere Verfahren gegen Apple noch ungewiss

Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Bundeskartellamt noch nicht entschieden, ob es weitere Verfahren gegen Apple einleiten wird. Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon waren zuvor bereits diesen Regeln unterworfen. Eine Änderung des deutschen Wettbewerbsgesetzes im Jahr 2021 ermöglichte es dem Bundeskartellamt, „frühzeitig und effektiver“ einzugreifen, um große Technologieunternehmen daran zu hindern, wettbewerbswidrige Praktiken anzuwenden.

Quelle: Bundeskartellamt, macrumors
Foto: Bundeskartellamt

Michael Reimann

Neueste Artikel

Microsoft Majorana 1: Neuer Quantenchip für die Zukunft

Microsoft hat mit dem Majorana 1 einen neuen Quantenchip präsentiert, der die Entwicklung von Quantencomputern maßgeblich vorantreiben soll. (mehr …)

22. Februar 2025

iPhone 16e: Verkaufsstart mit sofortigem iOS-Update

Apple bringt das neue Apple, iPhone 16e, iOS 18.3.1, Apple C1, A18-Chip, Fusion-Kamera, Satelliten-Features, Datenschutz, Verkaufsstart auf den Markt –…

22. Februar 2025

HP übernimmt Humane: Das Ende des Ai Pin

Die Übernahme des KI-Start-ups Humane durch HP sorgt für Schlagzeilen. Gleichzeitig markiert sie das endgültige Aus für den ambitionierten, aber…

22. Februar 2025

iOS 18.4 Beta 1 ist da – mit Apple Intelligence in der EU

Apple hat ungewöhnlicherweise am Freitagabend iOS 18.4 Beta 1, macOS 15.4 und weitere veröffentlicht. Die Betas enthalten das erste mal…

21. Februar 2025

Apple: C1-Modem nicht verantwortlich für das Fehlen von MagSafe im iPhone 16e

Das kürzlich veröffentlichte iPhone 16e hat einige beeindruckende Neuerungen zu bieten – nicht zuletzt das selbst entwickelte C1-Modem für 5G. Allerdings sorgte das Fehlen von…

21. Februar 2025

Visual Intelligence: Apples KI-Feature kommt aufs iPhone 15 Pro

Apple bringt mit einem kommenden Update die Visual Intelligence-Funktion – bisher exklusiv für die iPhone 16-Serie – nun auch auf das ältere iPhone 15…

21. Februar 2025

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen