Kategorien: News

Apple: Erweiterte Missbrauchskontrolle durch Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt gab am Mittwoch bekannt, dass Apple gemäß dem deutschen Wettbewerbsgesetz der „erweiterten Missbrauchskontrolle“ unterliegt. Dies ermöglicht es deutschen Regulierungsbehörden, das Unternehmen daran zu hindern, „wettbewerbswidrige Praktiken“ anzuwenden.

Apple: Machtstellung in mehreren Märkten

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, dass Apples wirtschaftliche Stellung nicht ausreichend vom Wettbewerb kontrolliert werde, was den deutschen Behörden das Recht gebe, einzugreifen. Apple verfügt über eine wirtschaftliche Machtposition in verschiedenen Märkten, die ein Handlungsspielraum bietet, der nicht ausreichend wettbewerbskontrolliert ist.

Digitales Ökosystem und Schlüsselposition im Wettbewerb

Apple betreibt ein weitreichendes digitales Ökosystem, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit von großer Bedeutung für den Wettbewerb ist. Mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store nimmt Apple eine Schlüsselposition für den Wettbewerb sowie für den Zugang zum Ökosystem und zu Apple-Kunden ein.

Starker Einfluss auf Drittanbieter

Laut der Pressemitteilung des Bundeskartellamts verleiht Apples Basis von zwei Milliarden aktiven Geräten dem Unternehmen eine „starke Macht“, Regeln für Drittanbieter zu schaffen. Apple übt Kontrolle über Kunden und den Zugang zu Kunden aus. Zusammen mit Apples Ressourcen befindet sich das Unternehmen in einer „Machtposition“, die es der genannten „besonderen Missbrauchskontrolle“ unterwirft. Diese Einstufung ist für fünf Jahre gültig.

Untersuchung von Apples Ad-Tracking-Regeln

Die deutschen Regulierungsbehörden untersuchen bereits Apples Ad-Tracking-Regeln und die App-Tracking-Transparenz. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die von Apps verlangt, vor dem Tracking die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Die Untersuchung begann 2022 mit dem Ziel, zu ermitteln, ob Apples Anti-Tracking-Technologie wettbewerbswidrig ist.

Weitere Verfahren gegen Apple noch ungewiss

Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Bundeskartellamt noch nicht entschieden, ob es weitere Verfahren gegen Apple einleiten wird. Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon waren zuvor bereits diesen Regeln unterworfen. Eine Änderung des deutschen Wettbewerbsgesetzes im Jahr 2021 ermöglichte es dem Bundeskartellamt, „frühzeitig und effektiver“ einzugreifen, um große Technologieunternehmen daran zu hindern, wettbewerbswidrige Praktiken anzuwenden.

Quelle: Bundeskartellamt, macrumors
Foto: Bundeskartellamt

Michael Reimann

Neueste Artikel

Apple steht kurz vor Einigung zur Aufhebung des iPhone-Verbots in Indonesien

Indonesien und Apple Inc. stehen offenbar kurz vor einer Einigung, die das im Oktober verhängte Verkaufsverbot für das iPhone 16…

22. Januar 2025

Trump Verkündet Milliardenschweres KI-Projekt „Stargate“

US-Präsident Donald Trump hat das KI-Infrastrukturprojekt „Stargate“ vorgestellt, das in den kommenden Jahren mit 500 Milliarden Dollar ausgestattet werden soll.…

22. Januar 2025

iOS 18.3 Bringt Rechenoperationen in der Taschenrechner-App zurück

Mit iOS 18.3 hat Apple eine kleine, aber bedeutende Änderung an der Taschenrechner-App vorgenommen. Die Funktion zur Wiederholung von Rechenoperationen…

22. Januar 2025

Apple Watch Ultra 3: Diese drei neuen Funktionen kommen 2025

Die Apple Watch Ultra wurde zuletzt 2024 mit einem neuen schwarzen Titan-Finish aktualisiert, aber ohne wesentliche technische Neuerungen. In diesem…

22. Januar 2025

Neues iPad Pro kommt 2025: Nur kleine Verbesserungen erwartet

Laut einem aktuellen Bericht des koreanischen Tech-Portals The Elec plant Apple, in diesem Jahr mindestens ein neues iPad Pro-Modell auf…

22. Januar 2025

iPhone SE 4 Leak: Dynamic Island bestätigt, Zweifel an ‚iPhone 16E‘ Bezeichnung

Eine neue Generation des iPhone SE wird für dieses Jahr erwartet. Jüngste Leaks von Evan Blass deuten darauf hin, dass…

21. Januar 2025

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen