Andreas Mundt - Präsident des Bundeskartellamtes
Das Bundeskartellamt gab am Mittwoch bekannt, dass Apple gemäß dem deutschen Wettbewerbsgesetz der „erweiterten Missbrauchskontrolle“ unterliegt. Dies ermöglicht es deutschen Regulierungsbehörden, das Unternehmen daran zu hindern, „wettbewerbswidrige Praktiken“ anzuwenden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, dass Apples wirtschaftliche Stellung nicht ausreichend vom Wettbewerb kontrolliert werde, was den deutschen Behörden das Recht gebe, einzugreifen. Apple verfügt über eine wirtschaftliche Machtposition in verschiedenen Märkten, die ein Handlungsspielraum bietet, der nicht ausreichend wettbewerbskontrolliert ist.
Apple betreibt ein weitreichendes digitales Ökosystem, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit von großer Bedeutung für den Wettbewerb ist. Mit seinen proprietären Produkten iOS und dem App Store nimmt Apple eine Schlüsselposition für den Wettbewerb sowie für den Zugang zum Ökosystem und zu Apple-Kunden ein.
Laut der Pressemitteilung des Bundeskartellamts verleiht Apples Basis von zwei Milliarden aktiven Geräten dem Unternehmen eine „starke Macht“, Regeln für Drittanbieter zu schaffen. Apple übt Kontrolle über Kunden und den Zugang zu Kunden aus. Zusammen mit Apples Ressourcen befindet sich das Unternehmen in einer „Machtposition“, die es der genannten „besonderen Missbrauchskontrolle“ unterwirft. Diese Einstufung ist für fünf Jahre gültig.
Die deutschen Regulierungsbehörden untersuchen bereits Apples Ad-Tracking-Regeln und die App-Tracking-Transparenz. Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, die von Apps verlangt, vor dem Tracking die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einzuholen. Die Untersuchung begann 2022 mit dem Ziel, zu ermitteln, ob Apples Anti-Tracking-Technologie wettbewerbswidrig ist.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Bundeskartellamt noch nicht entschieden, ob es weitere Verfahren gegen Apple einleiten wird. Alphabet/Google, Meta/Facebook und Amazon waren zuvor bereits diesen Regeln unterworfen. Eine Änderung des deutschen Wettbewerbsgesetzes im Jahr 2021 ermöglichte es dem Bundeskartellamt, „frühzeitig und effektiver“ einzugreifen, um große Technologieunternehmen daran zu hindern, wettbewerbswidrige Praktiken anzuwenden.
Quelle: Bundeskartellamt, macrumors
Foto: Bundeskartellamt
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