News

Apple aktualisiert App Store-Richtlinien: Neue Anforderungen für Anmeldedienste

Apple hat eine substanzielle Änderung in seinen App Store-Richtlinien vorgenommen. Diese betrifft die angebotenen Anmeldedienste. Bisher war es erforderlich, dass Anwendungen, die Log-in-Optionen von Drittanbietern wie Google, Facebook und Twitter anbieten, auch „Sign in with Apple“ als gleichwertige Option integrieren müssen. Diese Anforderung wurde nun überarbeitet.

Neue Anforderungen für Anmeldedienste

Die überarbeiteten Richtlinien sehen vor, dass Entwickler:innen, die sich für Drittanbieter-Log-in-Optionen entscheiden, einen zusätzlichen Anmeldedienst anbieten müssen, der bestimmte Datenschutzmerkmale aufweist. Diese Merkmale beinhalten:

  • Beschränkung der Datenerfassung auf Namen und E-Mail-Adresse der Nutzer.
  • Möglichkeit für Nutzer, ihre E-Mail-Adresse im Rahmen der Kontoerstellung geheim zu halten.
  • Keine Verfolgung der Interaktion der Nutzer mit der App durch den Anmeldedienst.

Globale Gültigkeit der Änderungen

Diese Anpassung in den Richtlinien gilt weltweit und wurde auch in einer Pressemitteilung von Apple erwähnt. Sie stellt eine wichtige Entwicklung in Apples Ansatz zur Verwaltung der Privatsphäre und Datensicherheit in seinem App Store dar.

Ausnahmen von den neuen Anforderungen

Apple hat weiterhin vier Ausnahmen definiert, in denen Entwickler:innen keine datenschutzfreundliche Log-in-Option anbieten müssen:

  1. Apps, die ausschließlich unternehmenseigene Systeme zur Kontoerstellung und -anmeldung verwenden.
  2. Bildungs-, Unternehmens- oder Geschäfts-Apps, die eine Anmeldung mit einem bestehenden Bildungs- oder Unternehmenskonto erfordern.
  3. Apps, die ein von der Regierung oder Industrie unterstütztes Bürgeridentifikationssystem oder eine elektronische ID nutzen.
  4. Apps, die als Client für einen spezifischen Dienst eines Drittanbieters dienen, bei denen eine direkte Anmeldung erforderlich ist.

Interpretation der neuen Richtlinien

Die Neufassung der Richtlinien könnte darauf hindeuten, dass Entwickler:innen weiterhin „Sign in with Apple“ verwenden müssen, obwohl dies nicht explizit in den Richtlinien festgehalten ist. Diese Annahme basiert auf der sorgfältigen Formulierung der Richtlinien durch Apple.

Anmeldedienste:  Rückblick und Kontext

Die Einführung von „Sign in with Apple“ im Juni 2019 war ursprünglich von strengen Richtlinien begleitet, die später nach Rückmeldungen von Entwicklern:innen aufgeweicht wurden.

Via Apple Developer

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

Neueste Artikel

iOS 18.2.1: Kleines Update für Dein iPhone steht bevor

Apple arbeitet bereits an der nächsten Aktualisierung für iPhones mit iOS 18.2.1, die in den kommenden Wochen veröffentlicht werden könnte.…

22. Dezember 2024

Anker USB-C Hub 10-in-1 Aluminium-Monitorstandfuß: Ordnung und Funktionalität auf dem Schreibtisch

Der Anker USB-C Hub, 10-in-1 Aluminium-Monitorstandfuß, kombiniert eine Dockingstation mit einem ergonomischen Monitorständer. Die Lösung richtet sich an Nutzer:innen, die…

21. Dezember 2024

Die Top 5 Apple-Produkte, auf die Du Dich 2025 freuen kannst

Das Jahr 2025 verspricht ein aufregendes Jahr für Apple zu werden, mit einer Vielzahl neuer Produkte und Technologien. Von einem…

21. Dezember 2024

AirTags und Airlines: Neue iOS 18.2-Funktion erleichtert das Finden verlorener Gegenstände

Mit iOS 18.2 hat Apple die AirTags um ein praktisches neues Feature erweitert. Die Funktion „Standort eines Objekts teilen“ ermöglicht…

20. Dezember 2024

iCloud-Backups für iOS 8 und ältere Geräte eingestellt

Apple hat die Unterstützung für iCloud-Backups auf iPhones und iPads mit iOS 8 oder älteren Versionen beendet. Die Änderung, die…

20. Dezember 2024

Apple warnt vor Datenschutzrisiken durch Interoperabilitätsanforderungen der EU-DMA

Apple hat Bedenken geäußert, dass die Interoperabilitätsanforderungen des Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union möglicherweise genutzt werden könnten, um…

19. Dezember 2024

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen