News

Apple aktualisiert App Store-Richtlinien: Neue Anforderungen für Anmeldedienste

Apple hat eine substanzielle Änderung in seinen App Store-Richtlinien vorgenommen. Diese betrifft die angebotenen Anmeldedienste. Bisher war es erforderlich, dass Anwendungen, die Log-in-Optionen von Drittanbietern wie Google, Facebook und Twitter anbieten, auch „Sign in with Apple“ als gleichwertige Option integrieren müssen. Diese Anforderung wurde nun überarbeitet.

Neue Anforderungen für Anmeldedienste

Die überarbeiteten Richtlinien sehen vor, dass Entwickler:innen, die sich für Drittanbieter-Log-in-Optionen entscheiden, einen zusätzlichen Anmeldedienst anbieten müssen, der bestimmte Datenschutzmerkmale aufweist. Diese Merkmale beinhalten:

  • Beschränkung der Datenerfassung auf Namen und E-Mail-Adresse der Nutzer.
  • Möglichkeit für Nutzer, ihre E-Mail-Adresse im Rahmen der Kontoerstellung geheim zu halten.
  • Keine Verfolgung der Interaktion der Nutzer mit der App durch den Anmeldedienst.

Globale Gültigkeit der Änderungen

Diese Anpassung in den Richtlinien gilt weltweit und wurde auch in einer Pressemitteilung von Apple erwähnt. Sie stellt eine wichtige Entwicklung in Apples Ansatz zur Verwaltung der Privatsphäre und Datensicherheit in seinem App Store dar.

Ausnahmen von den neuen Anforderungen

Apple hat weiterhin vier Ausnahmen definiert, in denen Entwickler:innen keine datenschutzfreundliche Log-in-Option anbieten müssen:

  1. Apps, die ausschließlich unternehmenseigene Systeme zur Kontoerstellung und -anmeldung verwenden.
  2. Bildungs-, Unternehmens- oder Geschäfts-Apps, die eine Anmeldung mit einem bestehenden Bildungs- oder Unternehmenskonto erfordern.
  3. Apps, die ein von der Regierung oder Industrie unterstütztes Bürgeridentifikationssystem oder eine elektronische ID nutzen.
  4. Apps, die als Client für einen spezifischen Dienst eines Drittanbieters dienen, bei denen eine direkte Anmeldung erforderlich ist.

Interpretation der neuen Richtlinien

Die Neufassung der Richtlinien könnte darauf hindeuten, dass Entwickler:innen weiterhin „Sign in with Apple“ verwenden müssen, obwohl dies nicht explizit in den Richtlinien festgehalten ist. Diese Annahme basiert auf der sorgfältigen Formulierung der Richtlinien durch Apple.

Anmeldedienste:  Rückblick und Kontext

Die Einführung von „Sign in with Apple“ im Juni 2019 war ursprünglich von strengen Richtlinien begleitet, die später nach Rückmeldungen von Entwicklern:innen aufgeweicht wurden.

Via Apple Developer

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

Neueste Artikel

Apple zieht watchOS 11.4 überraschend zurück

Apple hat seine neueste Version von watchOS, Version 11.4, nur wenige Stunden nach Veröffentlichung ohne Angabe von Gründen wieder zurückgezogen.…

31. März 2025

visionOS 2.4 bringt Apple Intelligence und neue immersive Inhalte auf die Apple Vision Pro

Apple hat heute visionOS 2.4 veröffentlicht – ein umfassendes Update für die Apple Vision Pro, das erstmals Apple Intelligence Funktionen,…

31. März 2025

iOS 18.4, iPadOS 18.4, macOS Sequoia 15.4 und watchOS 11.4: Apple bringt KI, neue Funktionen und Systemoptimierungen

Apple hat mit der Veröffentlichung von iOS 18.4, iPadOS 18.4, macOS Sequoia 15.4 und watchOS 11.4 ein umfangreiches Softwarepaket ausgeliefert.…

31. März 2025

Apple erhält ungewöhnliche Geldstrafe von 162 Millionen Dollar wegen App-Tracking-Transparenz

Apple wurde von der französischen Wettbewerbsbehörde wegen seiner App-Tracking-Transparenz (ATT) zu einer Geldstrafe von 162 Millionen Dollar verurteilt. (mehr …)

31. März 2025

Apple Health App erhält umfangreiche KI-Funktionen mit iOS 19

Apple plant, seine Health App mit dem Update auf iOS 19 umfassend zu erweitern. Die zentrale Neuerung ist ein KI-basierter…

31. März 2025

Apple-Chips aus den USA: TSMC will Rückstand aufholen

Im Jahr 2022 kündigte Apple an, zukünftige Chips auch in den USA herstellen zu lassen. Die Umsetzung dieses Versprechens gestaltete…

31. März 2025

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen