News

Apple aktualisiert App Store-Richtlinien: Neue Anforderungen für Anmeldedienste

Apple hat eine substanzielle Änderung in seinen App Store-Richtlinien vorgenommen. Diese betrifft die angebotenen Anmeldedienste. Bisher war es erforderlich, dass Anwendungen, die Log-in-Optionen von Drittanbietern wie Google, Facebook und Twitter anbieten, auch „Sign in with Apple“ als gleichwertige Option integrieren müssen. Diese Anforderung wurde nun überarbeitet.

Neue Anforderungen für Anmeldedienste

Die überarbeiteten Richtlinien sehen vor, dass Entwickler:innen, die sich für Drittanbieter-Log-in-Optionen entscheiden, einen zusätzlichen Anmeldedienst anbieten müssen, der bestimmte Datenschutzmerkmale aufweist. Diese Merkmale beinhalten:

  • Beschränkung der Datenerfassung auf Namen und E-Mail-Adresse der Nutzer.
  • Möglichkeit für Nutzer, ihre E-Mail-Adresse im Rahmen der Kontoerstellung geheim zu halten.
  • Keine Verfolgung der Interaktion der Nutzer mit der App durch den Anmeldedienst.

Globale Gültigkeit der Änderungen

Diese Anpassung in den Richtlinien gilt weltweit und wurde auch in einer Pressemitteilung von Apple erwähnt. Sie stellt eine wichtige Entwicklung in Apples Ansatz zur Verwaltung der Privatsphäre und Datensicherheit in seinem App Store dar.

Ausnahmen von den neuen Anforderungen

Apple hat weiterhin vier Ausnahmen definiert, in denen Entwickler:innen keine datenschutzfreundliche Log-in-Option anbieten müssen:

  1. Apps, die ausschließlich unternehmenseigene Systeme zur Kontoerstellung und -anmeldung verwenden.
  2. Bildungs-, Unternehmens- oder Geschäfts-Apps, die eine Anmeldung mit einem bestehenden Bildungs- oder Unternehmenskonto erfordern.
  3. Apps, die ein von der Regierung oder Industrie unterstütztes Bürgeridentifikationssystem oder eine elektronische ID nutzen.
  4. Apps, die als Client für einen spezifischen Dienst eines Drittanbieters dienen, bei denen eine direkte Anmeldung erforderlich ist.

Interpretation der neuen Richtlinien

Die Neufassung der Richtlinien könnte darauf hindeuten, dass Entwickler:innen weiterhin „Sign in with Apple“ verwenden müssen, obwohl dies nicht explizit in den Richtlinien festgehalten ist. Diese Annahme basiert auf der sorgfältigen Formulierung der Richtlinien durch Apple.

Anmeldedienste:  Rückblick und Kontext

Die Einführung von „Sign in with Apple“ im Juni 2019 war ursprünglich von strengen Richtlinien begleitet, die später nach Rückmeldungen von Entwicklern:innen aufgeweicht wurden.

Via Apple Developer

Jan Gruber

Chefredakteur Magazin und Podcasts

Neueste Artikel

Microsoft Majorana 1: Neuer Quantenchip für die Zukunft

Microsoft hat mit dem Majorana 1 einen neuen Quantenchip präsentiert, der die Entwicklung von Quantencomputern maßgeblich vorantreiben soll. (mehr …)

22. Februar 2025

iPhone 16e: Verkaufsstart mit sofortigem iOS-Update

Apple bringt das neue Apple, iPhone 16e, iOS 18.3.1, Apple C1, A18-Chip, Fusion-Kamera, Satelliten-Features, Datenschutz, Verkaufsstart auf den Markt –…

22. Februar 2025

HP übernimmt Humane: Das Ende des Ai Pin

Die Übernahme des KI-Start-ups Humane durch HP sorgt für Schlagzeilen. Gleichzeitig markiert sie das endgültige Aus für den ambitionierten, aber…

22. Februar 2025

iOS 18.4 Beta 1 ist da – mit Apple Intelligence in der EU

Apple hat ungewöhnlicherweise am Freitagabend iOS 18.4 Beta 1, macOS 15.4 und weitere veröffentlicht. Die Betas enthalten das erste mal…

21. Februar 2025

Apple: C1-Modem nicht verantwortlich für das Fehlen von MagSafe im iPhone 16e

Das kürzlich veröffentlichte iPhone 16e hat einige beeindruckende Neuerungen zu bieten – nicht zuletzt das selbst entwickelte C1-Modem für 5G. Allerdings sorgte das Fehlen von…

21. Februar 2025

Visual Intelligence: Apples KI-Feature kommt aufs iPhone 15 Pro

Apple bringt mit einem kommenden Update die Visual Intelligence-Funktion – bisher exklusiv für die iPhone 16-Serie – nun auch auf das ältere iPhone 15…

21. Februar 2025

Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesen