Ein neues Jahr bedeutet, dass weitere kreative Werke in die Public Domain eintreten. Ab dem 1. Januar 2025 sind viele Materialien aus dem Jahr 1929 sowie Tonaufnahmen von 1924 frei verfügbar. Diese Werke können nun ohne urheberrechtliche Einschränkungen adaptiert, kopiert und geteilt werden. Die Duke Law School hat einige der bemerkenswertesten Werke zusammengestellt, die nun Teil des öffentlichen Kulturguts sind.
Das Jahr 1929 markiert bedeutende Entwicklungen im Film. Alfred Hitchcock brachte mit Blackmail seinen ersten Tonfilm heraus, während Cecil B. DeMille mit Dynamite beeindruckte. Walt Disney produzierte den ikonischen Kurzfilm The Skeleton Dance, animiert von Ub Iwerks, und Mickey Mouse trat in seinem ersten Tonfilm auf. Auch die Figuren von Tintin und Popeye, die bis heute weltweit beliebt sind, gehören nun zur Public Domain.
Zahlreiche musikalische Werke aus dem Jahr 1929 bereichern die Public Domain. Showmelodien wie Singin‘ in the Rainund An American in Paris sind nun frei zugänglich, ebenso wie Jazzklassiker wie Ain’t Misbehavin’ und Black and Blue. Auch Maurice Ravels meisterhaftes Boléro ist jetzt gemeinfrei. Von den Tonaufnahmen ist besonders George Gershwins Rhapsody in Blue
hervorzuheben, zusammen mit Marian Andersons Interpretation von My Way’s Cloudy.Auch in der Literatur gibt es bedeutende Neuzugänge. Krimifans können sich über Dashiell Hammetts The Maltese Falcon und Red Harvest freuen. Weitere herausragende Werke sind Virginia Woolfs A Room of One’s Own, Ernest Hemingways A Farewell to Arms, Agatha Christies Seven Dials Mystery und William Faulkners The Sound and the Fury. Für Poesiebegeisterte ist die deutsche Originalfassung von Rainer Maria Rilkes Briefe an einen jungen Dichter jetzt frei verfügbar.
Der Eintritt dieser Werke in die Public Domain eröffnet unzählige Möglichkeiten für kreative Neugestaltungen und freien Zugang. Ob Filme, Musik oder Literatur – 2025 bietet eine Schatztruhe an kulturellem Erbe, das darauf wartet, neu entdeckt zu werden.
Via: Engadget
Titelbild: By Jennifer Jenkins and James Boyle, Directors, Duke Center for the Study of the Public Domain, CC BY 4.0
Anmerkung: Die Freigabe unter Public Domain bezieht sich auf US-Recht. In anderen Ländern kann es durchaus noch Beschränkungen geben.
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