Internetanbieter liefern häufig nicht die volle Leistung die ihren Kunden in Rechnung gestellt wird. Nach dem Willen der GRÜNEN soll sich dies ändern: Provider, die ihren Kunden weniger Geschwindigkeit zur Verfügung stellen als der entsprechende Tarif ausweist, sollen hierfür zur Kasse gebeten werden.
Der häufig eingesetzte Passus „bis zu“ soll nach den Vorstellungen der GRÜNEN im Deutschen Bundestag einen Internetanbieter dazu verpflichten, mindestens 90 Prozent der tariflichen Leistung zu liefern. Ist der Provider hierzu nicht in der Lage, müssten Bußgelder verhängt oder dem Kunden Schadenersatz gezahlt werden. Viele Verträge seien „Mogelpackungen“, so die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößler (Grüne). Die Kunden hätten schließlich auch nicht die Möglichkeit, bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages zu zahlen.
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung ist es jetzt möglich Mindeststandards für die Qualität einer Internetverbindung verbindlich vorzuschreiben. Die Bundesnetzagentur kritisiert bereits seit 2013 die Diskrepanzen zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlich gelieferter Leistung von Internetanschlüssen. Wenn es zu wesentlichen Abweichungen kommt, fordern wir Bußgelder oder auch Schadenersatz, sagte Rößler gegenüber n-tv.
Auf einer eigens hierfür eigerichteten Seite der Bundesnetzagentur lässt sich die Geschwindigkeit messen und auch die Zufriedenheit mit dem eigenen Provider beurteilen.
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