In den Niederlanden kam es zu einem interessanten Urteil. Eine Frau reichte gegen Apple eine Klage ein, nachdem ihr das Unternehmen für ein defektes iPhone wie standardmäßig vorgesehen ein generalüberholtes Modell statt eines neuen iPhones angeboten hatte. Das Gericht stellte nun fest, dass dies nicht erlaubt sei und hat den Kaufvertrag aufgehoben.
Bisher tauschte Apple nur in Ausnahmefällen gegen ein neues Gerät, meistens wird den Kunden ein generalüberholtes Modell angeboten. Es handelt sich um gebrauchte Modelle, die von Apple auf Vordermann gebracht und als „wie neu“ eingestuft werden – etwa Modelle von Käufern, die ihre Geräte innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeben, oder reparierte Garantiefälle.
Apple muss der Kundin in den Niederlanden nun den vollen Kaufbetrag von 799 Euro zuzüglich der seit dem Kauf im Dezember 2014 angefallenen Zinsen sowie der Anwaltskosten zurückzahlen. Ob Apple gegen das Urteil Berufung einlegen wird, ist derzeit noch unklar. Ebenfalls ist nicht bekannt, welche Auswirkungen das Urteil in Zukunft auf den Gerätetausch haben könnte.
Apple selbst hat sich zu der Sache bislang nicht geäußert.
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Via MacRumors