Angetrieben von dem Sieg der letzten Patentklage – Apple darf das iPhone 7 und 8 seit Anfang des Jahres nicht mehr direkt vertreiben – hat Qualcomm eine weitere Klage eingereicht. Diese wurde jetzt jedoch vehement von dem deutschen Gericht abgelehnt. Ein sprichwörtlich kurzer Prozess: Das Landesgericht Mannheim hat die Klage abgewiesen. In einer ersten mündlichen Entscheidung, so berichtet Reuters, gibt das Gericht an, die Klage sei unbegründet. Konkreter Klagebestandteil ist das Patent EP2460270, dabei handelt es sich um einen „Schalter mit verbesserter Vorspannung“. Kritiker und Rechtsexperten bezeichnen die Klage nur als „lästig“.
Besonders interessant ist die Strategie, die Apple an den Tag legte. Der Konzern versuchte nicht zu bestreiten, die Technologie zu nutzen. Stattdessen argumentiert Apple, dass das Patent generell ungültig sei.
Florian Müller von Foss Patents legt weiter dar, dass der erste Sieg von Qualcomm dieses Jahr sehr wenig wert sei. Am Ende sollen davon nur 3 % der in Deutschland verkauften iPhone 7 und iPhone 8 betroffen sein. Die Geräte sind immer noch im freien Handel erhältlich.
Die Münchner Entscheidung betrifft nur 3% der deutschen Verkäufe des iPhone 7 und des iPhone 8 von Apple: den direkten Verkauf an Endverbraucher über seine 15 Einzelhandelsgeschäfte und seinen deutschen Online-Shop. Selbst die 3% des Umsatzes der beiden ältesten iPhone-Generationen, die in einem Markt verkauft werden, der für Apple im Allgemeinen nicht sehr groß ist (signifikant, aber bei weitem nicht sehr groß), gehen nicht wirklich verloren, weil einige stattdessen andere iPhone-Modelle kaufen und andere einfach diese iPhone-Modelle von Wiederverkäufern kaufen.
Jeder kann im Internet sehen, dass die „verbotenen“ iPhone-Modelle immer noch weit verbreitet sind und gehandelt werden.
Via 9to5Mac
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