Die Bundesnetzagentur untersagt StreamOn und Vodafone Pass. Die sogenannten Zero-Rating-Dienste waren schon seit einiger Zeit in die Kritik geraten.
Mit diesen Diensten war es möglich, dass bestimmte Apps bzw. deren Datenverbrauch im Mobilnetz nicht auf das jeweilige Datenvolumen angerechnet wurden. Die Dienste wurden von Beginn an kritisiert, weil sie gegen die Netzneutralität verstoßen würden.
Auch nach mehreren Anpassungen hielt die Kritik dran weiter an. Nun hat die Bundesnetzagentur einen Riegel vorgeschoben und die Dienste für nicht zulässig erklärt.
Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass die Zero Rating-Optionen „Stream On“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs. Bei Zero Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.
Aus der Mitteilung der Bundesnetzagentur. Es gilt eine Umsetzungsfrist bis zum 1. Juli 2022. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Verträge mit StreamOn und Vodafone Pass mehr angeboten werden. Für Bestandskunden gilt eine Frist bis März 2023.
Die Telekom hat mit einer Mail, die Apfeltalk vorliegt, bereits die Partner über die Einstellung des Dienstes informiert. Laut Telekom hat man über 500 Partner seit Beginn (2017) gewinnen können.
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