Apple hat heute Nacht weitere Änderungen zu seinen AppStore-Regeln bekannt gegeben. Sogenannte Reader-Apps dürfen jetzt auch eine externe Kontoverwaltung zurückgreifen.
Damit reagiert Apple auf zahlreiche Beschwerden in vielen Ländern, so auch auf das Urteil aus den Niederlanden. Dort musste Apple in Summe bereits 50 Millionen Euro Strafe zahlen, jetzt gibt es weitere Zugeständnisse. Der Konzern hat diese über Nacht auf dem Developer-Portal bekannt gegeben. Doch beginnen wir am Anfang …
Bei Reader-Apps handelt es sich um Anwendungen, die Zugang auf Medieninhalte ermölgichen. Beispiele? Netflix, Amazon Prime Video, Disney+, Spotify und so weiter. Mit den neuen Bedingungen ist es den Anbietern erlaubt, auf externe Accountverwaltung hinzuweisen. Damit dürfen Anbieter Links außerhalb der App setzen, wo auch externe Bezahlschnittstellen angeboten werden können. Eines ändert sich nicht: Werden in der App Abos abgeschlossen, werden weiterhin 30% Umsatzbeteiligung fällig. Apple kündigte das Vorhaben bereits im September an, jetzt wird es umgesetzt. Damals vorwiegend auf den Druck von japanischen Wettbewerbsgehörden.
3.1.3(a) „Leser“-Apps: Apps können es einem Nutzer ermöglichen, auf zuvor gekaufte Inhalte oder Abonnements zuzugreifen (insbesondere Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audio, Musik und Video). Reader-Apps können die Erstellung von Konten für kostenlose Abonnements und die Verwaltung von Konten für bestehende Kunden anbieten. Entwickler von Reader-Apps können die Berechtigung zur Einrichtung eines Kontos über einen externen Link beantragen, um in ihrer App einen Informationslink zu einer Website bereitzustellen, die dem Entwickler gehört oder für die er die Verantwortung trägt, um ein Konto zu erstellen oder zu verwalten. Erfahren Sie mehr über das External Link Account Entitlement.
Zu den wahrscheinlich prominentesten Verfahren zählt jenes von Datings-Apps gegen Apple in den Niederlanden. Wir berichteten diese Woche bereits darüber, dass Apple hier in Summe bereits 50 Millionen Euro Strafe zahlen musste. Anbieter sollen künftig einfacher eigene Zahlungssysteme einbinden können. Ebenso darf es hier externe Links auf die Webseiten der Anbieter geben. Damit gibt der Konzern an, den Vorgaben der ACM (die zuständige Behörde) zu erfüllen und legt gegen die bisherigen Urteile Rechtsmittel ein. Wir dürfen gespannt sein, wie das Verfahren hier weitergeht.
Via Apple Developer
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