2012 gründeten die Brüder Vincenzo und Giacomo Barbato in Italien die Firma „Steve Jobs“ und verkaufen unter diesem Namen seitdem Modeartikel und Accessoires – darunter Jeans, T-Shirts und Taschen. Auf die Idee kamen sie, da Apple sich nie die Markenrechte am Namen des verstorbenen Unternehmensgründers gesichert hat. Seit Jahren liefert sich Apple daher einen Rechtsstreit mit „Steve Jobs“, den Apple nun verloren hat.
Konkret soll Apple es beim Rechtsstreit auf das Logo von „Steve Jobs“ abgesehen und sich in seinen eigenen Markenrechten verletzt gefühlt. Denn das Logo des Unternehmens ziert ein angebissenen „J“ mit dem typischen Blatt des Apple-Logos. Das Gericht entschied jedoch, dass ein „J“ nicht essbar sei und demnach auch nicht das bekannte Apple-Logo kopieren könne. Damit ist das Markenzeichen von „Steve Jobs“ weiterhin gültig.
Die Brüder möchten in Zukunft nach dem Sieg vor Gericht ihr Produktangebot noch weiter ausbauen – geplant seien auch Elektronikartikel. Welche Produkte genau unter dem Namen „Steve Jobs“ angedacht sind, verrieten sie aber noch nicht.
Via The Verge
Apple hat einen neuen Werbespot für das iPhone 16 Pro veröffentlicht, der die beeindruckende Leistung des A18 Pro Chips in…
Das US-Justizministerium (DOJ) hat am Mittwoch vorgeschlagen, dass Alphabet Inc. (Google) seinen Chrome-Browser, möglicherweise sogar das Android-Betriebssystem, verkaufen muss, um…
Apple arbeitet an einer grundlegenden Neuentwicklung seines digitalen Assistenten Siri, um den Rückstand zu führenden KI-Diensten wie OpenAI's ChatGPT und…
Billie Eilish wurde von Apple Music zur Artist of the Year 2024 gekürt und damit für ihren außergewöhnlichen Einfluss und…
Apple startet sein Shopping-Event am 29. November. Kauft man ein qualifiziertes Produkt erhält man vom Konzern bis zu 200 Euro…
Die indonesische Regierung wird am Donnerstag über ein 100-Millionen-Dollar-Investitionsangebot von Apple beraten. Dieses Angebot ist Teil des Versuchs, das Verkaufsverbot…
Diese Website benutzt Cookies um Ihr Nutzererlebnis zu verbessern. Wenn Sie diese Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.
Mehr lesen